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Ein Berliner Polizist, der bei einer Corona-Demonstration einen Mann mit Reizgas besprühte, bleibt unbestraft. (Symbolbild)

© Jens Kalaene/dpa

Gewalt bei Corona-Demo: Verfahren gegen Berliner Polizisten eingestellt

Proteste gegen Corona-Maßnahmen hielten die Polizei in Atem und sorgten für Schlagzeilen. Es kam zu Gewalt und Festnahmen. Ein Verfahren um Körperverletzung im Amt wurde nun gegen 6000 Euro eingestellt.

Stand:

Ein 67-jähriger Mann fuhr von Hamburg nach Berlin, um gegen die Corona-Maßnahmen der Politik zu demonstrieren. Am Ende wurde er mit Reizgas besprüht, lag auf der Straße und kam in ein Krankenhaus. War es überzogene Polizeigewalt eines 35-jährigen Beamten?

Das Amtsgericht Tiergarten verhandelte den Fall am Donnerstag – und stellte das Verfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen Zahlung einer Geldauflage von insgesamt 6.000 Euro ein. Die Hälfte des Betrages soll der 67-Jährige erhalten.

Tausende Menschen hatten sich am 21. April 2021 versammelt – vielfach wurde gegen die erteilten Auflagen verstoßen und die Demonstration aufgelöst. Eine größere Menge bewegte sich in Richtung des Holocaust-Mahnmals in Mitte. Der 35-Jährige und eine Handvoll Kollegen sollten verhindern, dass sie das Stelenfeld betreten.

„Ich hatte den Auftrag, die Sperre zu sichern, sie waren 400 und wir nur sieben Polizisten“, sagte der Angeklagte. Er habe sein dienstliches Reizgas genommen und zunächst in den freien Raum gesprüht. Nur der 67-Jährige sei nicht zurückgewichen. Er habe ihn am Oberkörper leicht weggeschoben – „ich wollte nur, dass er weggeht“.

Doch der Mann habe ihn am Arm festgehalten und gezogen, so der Polizist. „Ich holte zu einem Schwinger aus, er ließ mich zwar los, kam dann aber auf mich zu.“ Weil es aus seiner Sicht ein Angriff war, habe er dem Demonstranten Reizgas in das Gesicht gesprüht. Der Hamburger, ein seit Jahren kranker Mann, erlitt einen Krampfanfall.

Der Angeklagte habe geschildert, warum er es gemacht hat – „und es ist für das Gericht nicht von der Hand zu weisen“, erklärte der Richter. Die Einstellung des Verfahrens erfolgte mit Zustimmung von Staatsanwältin und Verteidiger.

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