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Corona-Impfungen nur zum Schein: Berliner Ärztin wegen falscher Atteste verurteilt
Eine 79-jährige Medizinerin erhielt eine Bewährungsstrafe. Sie hatte 45-mal ohne Piks eine Impfbescheinigung ausgestellt. Das dafür erhaltene Geld muss sie abgeben.
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Die Ärztin wurde ein Fall für die Kriminalpolizei: Ermittlungen wegen falscher Corona-Impfbescheinigungen führten zur Praxis von Gisela F. in Grunewald. Bei ihr soll es während der Pandemie auch ohne Piks den Impfaufkleber samt Arztstempel und Unterschrift gegeben haben.
Was laut Anklage zwischen Juni 2021 und November 2022 geschah, führte am Dienstag zu einem Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten und zu Konsequenzen für die 79-jährige Allgemeinmedizinerin.
„Ich habe geimpft“, erklärte die Ärztin im weißen Blazer. Es sei allerdings vorgekommen, dass sie Menschen, die eine Impfung gegen SARS-CoV-2 nicht wollten, nicht impfte. Sie als Idealistin habe helfen wollen, es hätten „Leute in Not“ zu ihr gefunden, der Beruf sei ihre Berufung, erklärte die 79-Jährige. Ihr sei es „nicht um Geld gegangen“. Im Umgang mit ihren Patienten habe sie sich „nichts vorzuwerfen“.
Als Wohnung und Praxis der Medizinerin durchsucht wurden, fanden Ermittler unter anderem in einer Plastiktüte 16 Impfausweise, die bereits ausgefüllt waren und wohl bereitgelegt zur Abholung waren.
Die Ärztin habe für die Bestätigung einer tatsächlich nicht durchgeführten Corona-Impfung jeweils mindestens 150 Euro von den Betroffenen erhalten, so die Anklage. Im Ermittlungsverfahren sollen etliche Personen zugegeben haben, ohne Impfung einen falschen Nachweis erhalten und sich so Teilnahme am sozialen Leben erschlichen zu haben.
Die Ärztin hatte nach einer Verständigung aller Prozessbeteiligten gestanden. In 45 Fällen habe sie sich der unrichtigen Dokumentation einer Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 schuldig gemacht, in 15 der Fälle zugleich des gewerbsmäßigen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse, urteilte das Gericht.
Gegen die 79-Jährige erging eine Strafe von einem Jahr Haft auf Bewährung. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von 4550 Euro an, die sie erlangt habe.
Außerdem wurde der Medizinerin für zwei Jahre untersagt, ärztliche Atteste oder Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit auszustellen und Impfungen vorzunehmen.
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