zum Hauptinhalt

Berlin: Das Gesetz der Serie

Gestern wurden der Schulhofschläger Sawis J. und der Messerstecher Vedat Y. verurteilt. Andere junge Kriminelle warten noch in der Untersuchungshaft auf ihren Prozess

Das ging fix. Fünf Lehrer hatte Sawis J. vor zwei Monaten vor einer Mariendorfer Schule niedergeschlagen, gestern verurteilte ihn das Jugendgericht zu 20 Monaten Haft auf Bewährung. Es hätte für den 16-Jährigen, der der Polizei bereits rund 60 Mal aufgefallen ist, teurer kommen können. Doch Sawis J. zeigte sich bei seinem ersten Gerichtsprozess geständig und hat sich entschuldigt.

Und noch ein weiterer junger Gewalttäter bekam am Dienstag in Moabit seine Strafe, wenn auch erst nach zwei Jahren: Vedat Y. (heute 22) erhielt drei Jahre Gefängnis und wurde noch im Gerichtssaal verhaftet. Er hatte im Oktober 2001 vor einer Weddinger Diskothek einem Rivalen sein Messer in den Hals gestoßen – da war er auf Bewährung frei. Das Verfahren zog sich hin, weil Vedat Y. zweimal verhandlungsunfähig war und dafür ärztliche Atteste vorlegte.

Vedat Y. soll ein guter Freund von Mahmoud R. (Name geändert) sein, der wie Sawis J. bereits als Kind seine ersten Straftaten beging. Derzeit verbüßt der inzwischen 20-jährige Mahmoud eine viereinhalbjährige Haftstrafe im Jugendgefängnis Plötzensee. Andere jugendliche Serienstraftäter warten derzeit in der Untersuchungshaft auf ihren Prozess. Wie beispielsweise die drei mutmaßlichen Mörder von Joachim Kropp, Mathelehrer an einer Treptower Schule. Er hatte die 15- und 16-Jährigen – sie stammen aus dem früheren Jugoslawien und dem Libanon – offenbar selbst mit nach Hause genommen. Die Ermittlungen dauern an.

Dass Jugendliche in die U-Haft geschickt werden, gilt im Gerichtsalltag als Ausnahme. „Weil man weiß, dass Jugendliche im Gefängnis erst richtig auf die schiefe Bahn geraten können“, sagt Justizsprecher Björn Retzlaff. Wie bei den Erwachsenen gelten als U-Haft-Gründe: Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und Wiederholungsgefahr. Wobei für die Fluchtgefahr – wie beispielsweise damals bei Sawis J. – die Vermutung genügt, dass der Jugendliche nicht zu den Vernehmungen erscheinen oder von zu Hause fortlaufen könnte. „Also die zu erwartende Strafe einen Fluchtanreiz bietet“, sagt Retzlaff.

Zu den harten Fällen zählen auch die mutmaßlichen „Eckkneipenräuber“, die seit Ende Januar in U-Haft sitzen: Cem S., Mustafa A., Abdullah I., Hakan T., Behget H., Yasin K. und Ufuk S. Der Staatsanwalt wirft den Angeschuldigten im Alter zwischen 17 und 19 Jahren vor, 23 Kneipen, mehrere Lotto-Annahmestellen und Kioske überfallen zu haben. Nur ein Angeklagter sitzt nicht in U-Haft; er war offenbar nur bei einem Raubzug dabei. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

Das gilt auch für Pascale (15) und Adam (16), die seit Mitte April in U-Haft sitzen. Sie hatten mit einem Freund am U-Bahnhof Lipschitzallee einen Rollstuhlfahrer und dessen Bruder erst angepöbelt, dann geschlagen. Den Bruder des Rollstuhlfahrer verletzten sie mit einem Messerstich lebensgefährlich. Auch sie waren der Polizei gut bekannt. Vor einem Monat erließ das Gericht auch gegen ihren Freund Sahin D. Haftbefehl. Der Jugendliche war bei der Attacke auf Bewährung frei.

Fabian H. kannte man eher wegen Diebstahls. Als ein Passant ihn Ende November in Pankow mit den Worten „Muss das sein?“ beim Pinkeln störte, nahm der damals 15-Jährige eine Flasche und schlug sie Sven M. über den Kopf. Für U-Haft reichte die Tat dem Richter nicht: Er erließ bis zur Verhandlung einen Unterbringungsbeschluss in einem „halboffenen“ Wohnheim für straffällige Jugendliche.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false