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Justizsenatorin Felor Badenberg kritisiert erneut Cannabis-Gesetz (Archivbild)

© Sebastian Christoph Gollnow/dpa

„Der Markt ist rentabler als je zuvor“: Berliner Justizsenatorin würde Cannabis-Legalisierung gern rückgängig machen

Das Cannabis-Gesetz ist wieder Thema bei einem Treffen der Justizressorts der Länder. Berlins Senatorin hält es für einen Irrweg mit schwerwiegenden Folgen für die Praxis – unter anderem bei der Ermittlungsarbeit.

Stand:

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg sieht knapp acht Monate nach der weitgehenden Legalisierung von Cannabis deutliche Rückschritte für die Bekämpfung des Schwarzmarkts und der Organisierten Kriminalität. „Was von der Bundesregierung als Meilenstein der Drogenpolitik angepriesen wurde, hat sich in der Praxis als schwerwiegender Fehler erwiesen, der unserem Land langfristig Schaden zufügt“, sagte die CDU-Politikerin. Das Gesetz sei ein Irrweg. „Es muss aufgehoben werden.“ 

Bei der Justizministerkonferenz der Länder am Donnerstag (28. November) sollen die Erfahrungen mit dem seit 1. April geltenden Gesetz thematisiert werden.

Gemeinsam mit Baden-Württemberg hat Berlin einen Beschlussvorschlag eingebracht. Darin heißt es, dass das Gesetz vor allem „bei Verfahren des gewerbsmäßigen Handels mit Cannabisprodukten oder des Handels mit Cannabisprodukten in nicht geringer Menge zu einem Rückschritt in der Bekämpfung des Schwarzmarkts und der Organisierten Kriminalität geführt hat“. 

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Überwachungsmaßnahmen nicht wie bislang möglich

Hintergrund ist demnach, dass nach der Gesetzesänderung Telefonüberwachung, die Onlinedurchsuchung oder die akustische Wohnraumüberwachung nicht mehr im gewohnten Umfang einsetzbar sind. In bereits laufenden Strafverfahren können aufgrund der Neuregelung nicht mehr alle Beweismittel genutzt werden. 

„Mafiöse Strukturen profitieren davon, dass der Markt für Cannabisprodukte rentabler ist als je zuvor und nicht durch legale Produktion gedeckt werden kann“, so Justizsenatorin Badenberg. 

Freispruch trotz Schmuggels im großen Stil

Bei einem Prozess wegen Marihuana-Schmuggels im großen Stil in Baden-Württemberg hat die Neuregelung dazu geführt, dass der Angeklagte freigesprochen wurde. Denn der Mann war durch die Auswertung von Chats des Krypto-Messengerdienst Encrochat ins Visier der Ermittler gelangt. Nach Auffassung des Landgerichts Mannheim konnten diese Erkenntnisse im vorliegenden Fall aber nicht genutzt werden – weil Cannabis aufgrund des neuen Gesetzes nicht mehr als Betäubungsmittel gilt. 

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Das Urteil aus Mannheim ist noch nicht rechtskräftig, sorgt aber bundesweit in der Justiz für Diskussion. Bei der Entscheidung handele es sich keinesfalls um einen Einzelfall, heißt es in der Beschlussvorlage. Auch Gerichte in Berlin, Freiburg oder Stuttgart seien zu ähnlichen Urteilen gekommen. 

Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht dadurch weitere Probleme auf sich zukommen. Denkbar seien zum Beispiel Entschädigungsforderungen für erlittene Untersuchungshaft, hieß es bereits im Sommer von einem Behördensprecher. 

Die Behörde hat nach eigenen Angaben aufgrund der Amnestieregelung für Altfälle in dem Cannabis-Gesetz rund 5730 Verfahren (Stand Ende Oktober) überprüft. In knapp 160 Fällen wurde die bisherige Strafe demnach aufgehoben. In einem Fall musste ein Mensch aus der Haft entlassen werden. In fast 60 Verfahren wurden die Strafen neu bestimmt. Über weitere entsprechende Anträge müssten die Gerichte noch entscheiden, hieß es. (dpa)

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