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Stein auf Stein. Bislang dauert es im Land oft lange, bis Bauanträge bearbeitet und beschieden sind.

©  Kitty Kleist-Heinrich

Der Traum vom Haus auf dem Land?: Wer in Brandenburg bauen will, soll es künftig einfacher haben

Wer raus aus der Stadt und ein Haus im Grünen bauen will, soll es künftig einfacher haben: In Brandenburg soll eine neue Bauordnung die Genehmigung erleichtern.

Wer in Brandenburg ein Einfamilienhaus bauen will, soll es künftig einfacher haben. Das ist das Ziel einer Neufassung der Bauordnung, die am kommenden Donnerstag im Infrastrukturausschuss des Landtags abschließend beraten und dann noch im Dezember vom Parlament beschlossen werden soll.

So soll im so genannten „Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren“, das Gebäude mit einer maximalen Höhe von sieben Metern und 400 Quadratmetern Nutzfläche im Bereich eines Bebauungsplans betrifft, eine Fristenregelung eingeführt werden: Kommunen müssen über solche Bauanträge künftig innerhalb von drei Monaten entscheiden. Aus wichtigen Gründen kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden. Sofern nicht innerhalb dieser Fristen über einen Bauantrag des vereinfachten Verfahrens entschieden worden ist, soll er automatisch als genehmigt gelten.

„Einfacher, nachhaltiger und schneller sind die Grundüberschriften der neuen Bauordnung“, sagte der SPD-Landtagsabgeordnete Ludwig Scheetz. „Bauherren müssen auf ihre Baugenehmigung derzeit oft lange warten“, erklärte die Oranienburger Landtagsabgeordnete Nicole Walter-Mundt (CDU). „Wenn alle Unterlagen vorliegen, soll die Behörde das Projekt künftig nicht mehr endlos verzögern können.“

Eine weitere Veränderung hat bereits Kritik ausgelöst – und zwar seitens Brandenburgs Architekten. Denn künftig sollen nicht nur Architekten und Ingenieure bauvorlageberechtigt sein. Bei Gebäuden mit einer Gesamtfläche von unter 100 Quadratmetern sollen auch Maurer, Betonbauer und Zimmerer diese Möglichkeit erhalten.

„Uns war es wichtig, dass wir hier die Handwerker einbeziehen“, sagte die Abgeordnete Walter-Mundt. „Wir reden ja hier von Handwerksmeistern – wer heute eine Meisterausbildung absolviert hat, hat ja im Grunde eine Bachelorausbildung.“ Und Häuslebauer, die einen Architekten beauftragen wollen, haben es oft schwer, einen geeigneten Partner zu finden.

Bauen mit Holz soll einfacher werden

Zudem soll es eine Typenbaugenehmigung geben, ergänzte Ludwig Scheetz. Außerdem bedarf es künftig für Elektroauto-Ladesäulen, mobile Hühnerställe und Gewächshäuser keiner Baugenehmigung mehr. „Was wir auch deutlich erleichtert haben, ist das Bauen mit Holz“, sagte Scheetz. „Bis zur Gebäudeklasse Drei kann Holz künftig vereinfachter verbaut werden.“ Dafür hatten sich in der Vergangenheit besonders die Grünen in der Kenia-Koalition eingesetzt.

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Und auch ein Langzeitthema der Christdemokraten ist in die Neuregelung eingeflossen: Die Aufstellung von Funkmasten soll vereinfacht werden. „Schon 2017 hatte unser damaliger Abgeordneter Dierk Homeyer ja mit seinem Funklochmelder auf die zahllosen Funklöcher in Brandenburg aufmerksam gemacht“, sagt Walter-Mundt. Künftig sollen Funkmasten innerstädtisch bis zu 15 Meter Höhe und außerorts bis zu 20 Meter Höhe haben dürfen. Temporäre Funkmasten dürfen statt bis zu drei künftig bis zu 18 Monaten vor Ort bleiben.

Schlechte Nachrichten für Handwerker?

Die Opposition im Landtag sieht das freilich anders. Im Gespräch mit dieser Zeitung erklärt der Linken-Abgeordnete Christian Görke, dass die Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister im Verhältnis etwa zu Berlin zu kurz kommt. „In Berlin dürfen Handwerksmeister für Gebäude bis 250 Quadratmeter Nutzfläche eine Bauvorlage machen“, sagte Görke. „In Sachsen-Anhalt ist es sogar für Flächen bis 400 Quadratmeter möglich.“

Brandenburg sei auch mit der neuen Bauordnung weit davon entfernt. „Ein Brandenburger Handwerker könnte in Berlin oder in Magdeburg also Vorlagen machen, die ihm in seinem eigenen Bundesland verwehrt bleiben.“

Zudem bedauerte der Abgeordnete, dass der Antrag seiner Fraktion, ab 1. Januar 2023 verpflichtend Solaranlagen auf Dächern vorzusehen, bislang keine Mehrheiten im Landtag habe. „Wir erleben derzeit einen Run auf Solaranlagen, aber auf Anlagen auf dem Acker“, sagt Görke. „Das verschärft die Situation in der Landwirtschaft – die neue Bauordnung ist da in keiner Weise zielführend.“

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