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Berlin: Der Zeitplan für den Bau ist wegen des Oberlandesgerichts-Urteils gefährdet

Das Oberlandesgericht Brandenburg entscheidet heute über die Beschwerde des IVG- Konsortiums gegen die Auftragsvergabe für den Großflughafen Berlin-Brandenburg-International an den Konkurrenten Hochtief. Sollten die Richter Verhandlungen mit IVG oder gar eine Neuausschreibung anordnen, geriete der Zeitplan für den Großflughafen, der 2007 in Betrieb gehen soll, unter Druck.

Das Oberlandesgericht Brandenburg entscheidet heute über die Beschwerde des IVG- Konsortiums gegen die Auftragsvergabe für den Großflughafen Berlin-Brandenburg-International an den Konkurrenten Hochtief. Sollten die Richter Verhandlungen mit IVG oder gar eine Neuausschreibung anordnen, geriete der Zeitplan für den Großflughafen, der 2007 in Betrieb gehen soll, unter Druck.

Hochtief könnte dann die Planunterlagen nicht beim Potsdamer Verkehrsministerium einreichen. In diesem Fall wird voraussichtlich die Planungsgesellschaft PPS den Planfeststellungsantrag mit eigenen Unterlagen selbst stellen. Dort wollte man sich am Montag nicht äußern. Das Ministerium hatte bereits signalisiert, dass nachträgliche Änderungen im Sinne von Hochtief durchaus möglich wären.

Das IVG-Konsortium macht Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Verwaltungsrecht geltend. Die Richter sollen die Entscheidung des Vergabeausschusses beim Potsdamer Wirtschaftsministerium aufheben, der einen IVG-Einspruch gegen das Privatisierungsverfahren abgelehnt hatte.

Eine Revisionsmöglichkeit beim Bundesgerichtshof besteht nicht. Der Vorsitzende der zuständigen OLG-Kammer, Gerhard Uhde, schloss jedoch nicht aus, dass Teile des Rechtsstreits nach dem heutigen Verhandlungstag dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorgelegt werden müssten. Die IVG-Gruppe argumentierte, dass technische Mindestanforderungen durch das Hochtief-Konsortium nicht eingehalten würden und Interessenkollisionen vorlägen.

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