zum Hauptinhalt
Klaus Lederer, Kultursenator in Berlin und Spitzenkandidaten der Linken für die Abgeordnetenhaus-Wahl.

© Fabian Sommer/dpa

„Deutsche Wohnen & Co. enteignen“: Lederer will Berliner Volksentscheid bei Erfolg umsetzen – aber nicht so schnell

Der Volksentscheid über die Enteignung von Wohnungskonzernen spaltet Rot-Rot-Grün. Die Linke fordert ein entsprechendes Gesetz, wenn er Erfolg hat.

Hat der Volksentscheid der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ Erfolg, muss sich der nächste Senat nach Überzeugung der Berliner Linke an die Umsetzung machen. Die Abstimmung darüber, ob Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen gegen eine Milliardenentschädigung enteignet werden sollen, ist parallel zur Bundes- und Abgeordnetenhauswahl am 26. September geplant. „Dass der neue Senat, wenn der Volksentscheid Erfolg hat, ein entsprechendes Gesetz erarbeiten muss, ist ganz klar“, sagte Linke-Spitzenkandidat Klaus Lederer der Deutschen Presse-Agentur.

Das sei kein Thema für Koalitionsverhandlungen, so Lederer weiter: „Es ist eine demokratische Selbstverständlichkeit, dass ein Volksentscheid, wenn er Erfolg hatte, umgesetzt wird. Das erwarte ich von jeder Regierung“, sagte der Kultursenator. „Seriöse Politik muss einen solchen Auftrag umsetzen. Das kann gar nicht mehr Verhandlungsgegenstand sein.“

Rechtlich ist der Senat nicht daran gebunden, die Pläne der Initiative umzusetzen. Beim erfolgreichen Volksentscheid für die Offenhaltung des Flughafens Tegel, bei dem die Bevölkerung ebenfalls nicht direkt über ein Gesetzentwurf abgestimmt hatte, hatte er das abgelehnt.

Die CDU hat bereits Zweifel angemeldet, ob sich Wohnungsbaugenossenschaften bei einem Gesetz rechtssicher von der Vergesellschaftung ausklammern ließen, ohne dass große Konzerne auf eine Ungleichbehandlung klagen könnten.

Lederer: "Dabei zählt aber vor allem Gründlichkeit"

Lederer warnte vor zu hohem Tempo beim Ausarbeiten eines entsprechenden Gesetzes: „Dabei zählt aber vor allem Gründlichkeit, das heißt, dass wir nicht zwei Monate später so einen Gesetzentwurf ins Parlament einbringen und er sofort beschlossen wird“, sagte der Linke-Spitzenkandidat.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

„Das Grundgesetz lässt die Vergesellschaftung von Grund und Boden zu“, betonte Lederer. „Da Artikel 15 des Grundgesetzes aber noch nie angewendet wurde, ist eine sehr gründliche Arbeit an solch einem Gesetzentwurf nötig, um einer möglichen verfassungsrechtlichen Prüfung wenig Angriffsfläche zu bieten.“

Beispiel Stromnetz: Entschädigung unter Verkehrswert möglich

Lederer sagte, die dauerhafte Überführung von Wohnungsbeständen in öffentliche oder andere Formen von Gemeinwirtschaft sei nach den herrschenden juristischen Meinungen mit einer Entschädigung unter Verkehrswert möglich. „Und damit wäre auch eine langfristige Refinanzierung möglich. Alle, die das Gegenteil behaupten, auch in der SPD, können nicht erklären, warum Berlin gerade sein Stromnetz rekommunalisiert hat, wenn das nicht ginge.“

[Lesen Sie mehr: Zwischen 8 und 36 Milliarden: Was kostet „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“? (T+)]

Die Initiative setzt sich dafür ein, Immobilienunternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen zu „vergesellschaften“, also gegen eine Milliardenentschädigung - aber unter Verkehrswert - zu enteignen. Rund 240.000 Wohnungen in der Hauptstadt sollen danach in den Besitz einer Anstalt des öffentlichen Rechts überführt und gemeinwohlorientiert verwaltet werden.

Oppositionsparteien und Immobilienwirtschaft lehnen das ab, die SPD ebenfalls. Grünen-Spitzenkandidatin Bettina Jarasch hat die Enteignung von Wohnraum kürzlich als „ultima ratio“, also als letztes Mittel bezeichnet - dabei aber angekündigt, im Volksentscheid mit Ja zu stimmen. (Tsp, dpa)

Zur Startseite