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Braucht Zeit für die Aufarbeitung der Virus-Attacke: Kammergerichtspräsident Bernd Pickel in seinem Büro.

© Doris Spiekermann-Klaas

Exklusiv

Die Folgen der Emotet-Attacke: Wie ein Computervirus das Berliner Kammergericht seit Monaten im Griff hat

Die neuen Laptops bezeichnen sie als „Schreibmaschinen“, Homeoffice ist keine Option. Die meisten Richter am Kammergericht sind nur eingeschränkt arbeitsfähig.

Neun Monate nach der Virus-Attacke auf das Computer-System des Berliner Kammergerichts ist ein Großteil der rund 150 Richter weiterhin nur eingeschränkt arbeitsfähig. Das gab Bernd Pickel, Präsident des Kammergerichts, im Gespräch mit dem Tagesspiegel zu.

Seinen Angaben zufolge wurden zwar sämtliche Richter am Kammergericht mit neuen Computern und in den allermeisten Fällen Laptops versorgt. Weil gesicherte Verbindungen zur Arbeit abseits des Büros, sogenannte VPN-Tunnel, aktuell aber noch fehlen, können diese mobil nur eingeschränkt genutzt werden.

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Arbeiten die Richter von zu Hause aus, was Insidern zufolge auch vor der Corona-Pandemie bei gut zwei Drittel der Kollegen der Fall war, geschieht das ohne Anbindung an das Landesnetz und damit die sogenannten Fachverfahren der Berliner Justiz. In Richterkreisen werden die vom IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) zur Verfügung gestellten Rechner deshalb spöttisch als „Schreibmaschinen“ bezeichnet.

Pickel, der sich mit dem Fehlen der Verbindungen ebenfalls unzufrieden zeigte, verwies auf eine Bestellung des Gerichts beim IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ). Demnach sollen 500 zusätzliche VPN-Tunnel angefordert und nach dem Willen des Gerichts noch im dritten Quartal bereitgestellt werden.

Viele Verwaltungen warten auf die dringend benötigten VPN-Tunnel

Viele Behörden klagen derzeit über fehlende VPN-Tunnel, mit denen die Arbeit im Homeoffice erst einen sicheren Zugriff auf alle Daten und Systeme ermöglicht werden kann. Wann die Zugänge tatsächlich in Betrieb genommen werden können, ist unklar.

Während Pickel erklärt, das Ende Mai vom ITDZ erstellte Angebot werde aktuell noch ausverhandelt, heißt es vom ITDZ, die Verbindungen seien bereits vorhanden und würden „nun sukzessive in den kommenden Wochen ausgerollt“. Den Zeitplan des Gerichts halte man für realistisch.

Kammergericht. Stand der Dinge.
Kammergericht. Stand der Dinge.

© Doris Spiekermann-Klaas

Zu den Kosten der Maßnahme wollte sich Pickel nicht äußern. Er gab jedoch zu, dass das Tempo bei Anschaffung von Rechnern und Ausbau der mobilen Arbeitsfähigkeit von haushälterischen Fragen abhänge. „Allein für die Beschaffung der Geräte und Bereitstellung sowie Betrieb der sicheren Zugänge werden mehrere Millionen Euro fällig“, sagte er. „Die haben wir nicht einfach so zur Verfügung und können sie ausgeben.“

Tagesspiegel-Informationen zufolge sind im Entwurf für den 2. Nachtragshaushalt, der derzeit beim Abgeordnetenhaus liegt, etwas mehr als zehn Millionen Euro zusätzlich für die Justiz vorgesehen.

Derzeit sind von den 1000 Berliner Richtern nur 210 mobil arbeitsfähig

Hinzu kommt: Auch nach erfolgreicher Inbetriebnahme der VPN-Tunnel sind längst nicht alle der mehr als 1000 Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit, also an Kammer-, Land- und den elf Amtsgerichten, mobil arbeitsfähig. Aktuell verfügen laut Angaben des ITDZ 210 von ihnen über einen sogenannten Bootstick, mit dem eine sichere Einwahl in das Berliner Landesnetz möglich ist – allerdings nur vom Privatrechner aus.

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Hunderte Richter müssen sich also auch nach Bereitstellung der VPN-Tunnel weiterhin damit begnügen, entweder allein am Arbeitsplatz voll arbeitsfähig zu sein oder sich für die Heimarbeit benötigte Daten aufwendig von einem Gerät auf das andere zu transferieren. Das zu tun, ohne dabei Grundregeln von Datenschutz und IT-Sicherheit zu verletzen, ist eine Herausforderung.

Lobende Worte fand Pickel für die Zusammenarbeit mit dem ITDZ, die das Kammergericht bis zur Virus-Attacke abgelehnt hatte. Diese funktioniere sehr gut, sagte Pickel und fügte hinzu: „Allein die Vereinheitlichung der Systeme zwischen den einzelnen Gerichten sowie die Ausstattung mit neuer Hardware bringt uns deutlich voran.“

Renovierungsarbeiten. Das Kammergericht am Kleistpark ist im Herbst 2019 einer Virusattacke zum Opfer gefallen.
Renovierungsarbeiten. Das Kammergericht am Kleistpark ist im Herbst 2019 einer Virusattacke zum Opfer gefallen.

© Doris Spiekermann-Klaas

Das Fachverfahren „Aulak“ basiert noch auf Word95

Parallel zur Neuaufsetzung der IT – 550 Rechner und das gesamte zuvor in Eigenleistung verwaltete Rechenzentrum mussten entsorgt werden – wurde das noch auf „Word95“ basierende Fachverfahren „Aulak“ zugunsten eines moderneren Programms ausgetauscht. Aulak gilt unter Experten als Einfallstor für den „Emotet“-Virus, wie insgesamt die IT-Sicherheitsstruktur des Kammergerichts in den Wochen nach dem Angriff verheerende Bewertungen bekam. Am Amtsgericht Tiergarten wiederum arbeiten Richter und Mitarbeiter auch weiterhin mit „Aulak“, allerdings einer moderneren Version.

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Einen personellen Wechsel gab es unterdessen im bis dato allein für die IT des Kammergerichts verantwortlichen Dezernat Informationstechnik in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (IToG). Dessen erst 2018 installierter Leiter verließ das Gericht erneut „in Richtung einer Bundesbehörde“, wie Pickel sagt.

Sein zum 1. April eingesetzter kommissarischer Nachfolger leitete zuvor drei Jahre lang die IT-Stelle des Berliner Landgerichtes, ist allerdings genau wie die allermeisten der rund 50 Kollegen des IToG-Dezernats Richter und kein ausgebildeter IT-Fachmann. Eben solche werden aktuell per Stellenausschreibung gesucht.

Rücksendung nur nach Beilegen eines „ausreichend frankierten Rückumschlags“

Doch für IT-Fachkräfte ist ein solcher Posten wenig attraktiv, weil er vergleichsweise schlecht bezahlt wird. Die Besoldungsstufe liegt deutlich unter der Konkurrenz in den Bundesbehörden sowie der freien Wirtschaft, auch deswegen tut sich das Kammergericht – genau wie Bezirksämter und Landesbehörden – schwer bei der Besetzung. „Es ist für uns sehr schwierig, qualifizierte Mitarbeiter zu finden und zu halten“, sagt Pickel.

Über die Digitalkompetenz des Justizwesens sagt schon einiges aus, dass die meisten Rechner der ordentlichen Gerichtsbarkeit aktuell noch auf Windows 7 laufen. Und wer bewirbt sich schon auf eine IT-Stelle, wenn die Bewerbung ausschließlich per Post eingeschickt werden kann? Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nur nach Beilegen eines „ausreichend frankierten Rückumschlags“.

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