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Baustelle der Europacity in Berlin.

© imago images/Sabine Gudath

Seit einem Jahr in Kraft: Die meisten Vermieter in Berlin halten sich an den Mietendeckel

Die meisten Verstöße gegen das Gesetz gab es in Friedrichshain-Kreuzberg, die wenigsten in Marzahn-Hellersdorf.

Die meisten Vermieter in Berlin halten sich an die Vorgaben aus dem bundesweit einmaligen Mietendeckel-Gesetz. Das teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen am Montag mit. Bisher haben Betroffene der Senatsverwaltung 1545 Verstöße gegen überhöhte Mieten angezeigt, die laut Gesetz gesenkt werden müssen.

Die meisten Verstöße gegen den entsprechenden Paragrafen 5 des Mietendeckel-Gesetzes gab es mit 281 in Friedrichshain-Kreuzberg, die wenigsten mit 10 in Marzahn-Hellersdorf. In fast allen dieser Fälle, für die die Senatsverwaltung selbst der Ansprechpartner ist, seien die Vermieter angeschrieben worden. Bislang wurden den Angaben zufolge bis Ende 2020 vier Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, von denen noch keines abgeschlossen ist.

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In den Berliner Bezirken sind laut der Senatsverwaltung 2785 weitere Verstöße wegen anderer Paragrafen des Gesetzes registriert worden. Dabei geht es beispielsweise um Verstöße gegen das Verbot, die Bestandsmieten zu erhöhen, oder um solche gegen die Auskunftspflicht der Vermieter.

Eine Analyse des Portals "Immoscout" kam zuletzt zu dem Ergebnis, dass die Mieten in Berlin zwar sinken, Neuangebote jedoch in knapp Dreiviertel der Fälle über dem Mietendeckel liegen.

Für 1,5 Millionen Wohnungen sind die Mieten auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren

Das Mietendeckel-Gesetz in Berlin gilt seit einem Jahr. Es trat am 23. Februar 2020 in Kraft. Die Mieten sind für rund 1,5 Millionen Wohnungen bis 2025 auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren. Sie dürfen erst ab 2022 um höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. Seit 23. November sind überhöhte Mieten mit Start der zweiten Phase des Gesetzes verboten und müssen gesenkt werden.
Die Deckelung der Mieten und die Möglichkeit, sie zu senken, hat bei Wohnungswirtschaft und der Opposition viel Kritik provoziert. Auf Initiative der Berliner CDU und FDP soll das Bundesverfassungsgericht überprüfen, ob der Mietendeckel rechtmäßig ist. Wie die Senatsverwaltung mitteilte, ist eine Entscheidung im ersten Halbjahr 2021 zu erwarten. (dpa)

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