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Der Berliner Mietendeckel soll noch diesen Monat in Kraft treten. Die Berliner Union und die FDP werden dagegen klagen.

© Kitty Kleist-Heinrich

Klage gegen Berliner Mietendeckel steht: Die Prozessbevollmächtigten und ihre Verbindungen mit der CDU

Am Sonntag tritt der Mietendeckel in Kraft. Die Klage gegen das Gesetz von Seiten der FDP und Union steht auch. Doch wer sind die Prozessbevollmächtigten?

Von Sabine Beikler

Die Klage der Unionsfraktion und der FDP-Fraktion im Bundestag gegen den Berliner Mietendeckel, der am kommenden Sonntag in Kraft tritt, steht.

Den Antrag auf Normenkontrolle hat maßgeblich der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete und Mietrechtsexperte Jan-Marco Luczak initiiert. Die Fraktionen haben zwei Prozessbevollmächtigte bestimmt: Heinrich Amadeus Wolff, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Bayreuth, und Wolfgang Spoerr aus der Wirtschaftskanzlei Hengeler Mueller.

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Ein interessantes Detail: Luczak selbst arbeitet als Jurist in dieser Großkanzlei in Berlin.

CDU-Mann Luczak sagt, die FDP habe den Vorschlag gemacht, Wolfgang Spoerr aus seiner Kanzlei zu benennen. „Aufgrund der ausgezeichneten und allseits anerkannten verfassungsrechtlichen Expertise von Professor Spoerr haben wir diesem Vorschlag gern zugestimmt“, ließ Luczak auf Anfrage ausrichten. Entscheidend sei, dass die abstrakte Normenkontrolle rasch zum Erfolg führe.

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Luczak sagte, er sei in der Kanzlei Hengeler Mueller angestellt. Laut Bundestag erhält er monatlich eine Vergütung der Stufe 1, die Einkünfte zwischen 1000 und 3500 Euro umfassen. Mit der Klageschrift, die die zwei Prozessbevollmächtigten erarbeiten sollen, hat er nach eigener Aussage nichts zu tun. Auf Anfrage teilte sein Büro mit, dass „Herr Luczak im Rahmen der Normenkontrolle in keiner Weise vergütet wird“. Der Antrag auf Normenkontrolle soll in sechs bis acht Wochen in Karlsruhe eingereicht werden.

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