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Altbau in Berlin.

© mauritius images

„Diese eG“ droht Zwangsvollstreckung: Verkäufer fordert sechs Millionen Euro von Genossen

Ein Hausverkäufer erwirkt einen Vollstreckungstitel gegen die "Diese eG". Die Genossenschaft hofft nun auf Unterstützung des Landes Berlin.

Ein weiterer Gläubiger der „Diese eG“ verliert die Geduld mit der Genossenschaft, die beim kommunalen Häuserkauf vor allem in Friedrichshain-Kreuzberg eine wichtige Rolle spielt. Nach Tagesspiegel-Informationen droht der Verkäufer eines der sechs Häuser, das in den vergangenen Monaten an die Genossenschaft ging, mit der Zwangsvollstreckung. „Wir haben der Genossenschaft am Dienstag einen Vollstreckungstitel in Höhe von rund sechs Millionen Euro durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen“, sagte der Anwalt, der namentlich nicht genannt werden möchte. Sowohl der genaue Standort des Hauses als auch der Name des Verkäufers sind dem Tagesspiegel allerdings bekannt.

Der "Diese eG" blieben nun noch zwei Wochen Zeit, um den Betrag zu überweisen und somit die Vollstreckung abzuwenden, warnte der Anwalt. Die Genossenschaft könne auch noch „Zwangsvollstreckungsgegenklage“ gegen den Titel einlegen, sagte der Anwalt. „Dafür können wir aber keine Einrede gegen den Anspruch erkennen.“

Anwalt zweifelt an Zahlungsfähigkeit

Genossenschaftschef Werner Landwehr wiederum kündigte am Dienstagabend an, die offenen Forderungen begleichen zu wollen. „Wir sind nach wie vor zuversichtlich, dass wir allen Verpflichtungen mit Unterstützung des Landes Berlin nachkommen können“, teilte er dem Tagesspiegel mit und verwies zugleich auf die zweiwöchige Frist, die der Genossenschaft verbleibe, bevor Zwangsmaßnahmen ausgelöst würden.

Der Anwalt des Hausverkäufers hält es allerdings für unwahrscheinlich, dass die Genossenschaft der Zahlungsaufforderung tatsächlich nachkommen wird. „Nach unserer Kenntnis ist die "Diese eG" nicht zahlungsfähig, denn in ihrem Besitz befinden sich lediglich überschuldete Grundstücke aus anderen Ankäufen“, sagte er. Er sieht daher jetzt die Verwaltung in der Pflicht, eine Ankündigung der Vollstreckung sei auch an die Verwaltung geschickt worden: „Auch der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurde von uns über den Vollstreckungstitel informiert, denn nach dem Baugesetzbuch haftet er – und somit das Land Berlin – als Gesamtschuldner“, sagte er.

Das Haus zählt zu den insgesamt fünf Immobilien, für die Kreuzbergs Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) in den vergangenen Monaten das bezirkliche Vorkaufsrecht gezogen hat. Bereits in der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass die Genossenschaft bei einem anderen Haus in der Rigaer Straße nicht das erforderliche Kapital für den geplanten Erwerb aufbringen konnte. „Nach langwieriger Prüfung wurde ein sehr viel höherer Sanierungsbedarf ermittelt als anfangs erkennbar war“, hieß es in einem Genossenschaftsstatement.

Baustadtrat Schmidt kündigte daraufhin an, den Vorkaufsbescheid zurücknehmen zu wollen. Unter Juristen ist allerdings umstritten, ob das überhaupt zulässig ist. Der Verkäufer des Hauses in der Rigaer Straße sieht sich getäuscht von Baustadtrat und Genossenschaft und hat rechtliche Schritte angekündigt.

Nun wird sich zeigen, wer die Verantwortung übernimmt. Zahlen muss am Ende vermutlich der Steuerzahler, in welcher Form auch immer. Wichtig ist, dass der Sachverhalt aufgearbeitet wird, um solche Fehlentwicklungen künftig zu verhindern. Gewarnt wurde ausreichend.

schreibt NutzerIn Roothom

Streit um Beurkundung

Es gab dabei bereits früher Zweifel am Finanzierungskonzept der Diese eG. Zwar hat die Genossenschaft für drei der sechs Häuser Finanzierungszusagen von der GLS Bank bekommen. Zusagen für Darlehen von der Berliner Förderbank IBB oder anderen Instituten gibt es hingegen nicht. Auch im jüngsten Fall deutete sich der Zahlungsverzug schon seit einiger Zeit an. Bereits vor einigen Monaten hatte der Bezirk zwar das Vorkaufsrecht für das Haus zu Gunsten der "Diese eG" und der Kapitalgesellschaft "VKR Werkräume uG" ausgeübt.

Der Bezirksstadtrat Florian Schmidt.
Der Bezirksstadtrat Florian Schmidt.

© imago/photothek

Werner Landwehr, der Geschäftsführer beider Genossenschaften ist, zierte sich dann aber, den Kaufvertrag zu besiegeln: „Wir mussten Landwehr mit sanftem Druck dazu bewegen, zum Notartermin zu erscheinen und die Vollzugsvereinbarung zu beurkunden.“ Dieser Schritt sei aber Voraussetzung, um den Eigentümerwechsel abzuschließen. „Wir saßen bereits beim Notar und warteten auf Herrn Landwehr“, erinnert sich der Anwalt. Offenbar vergeblich: „Herr Landwehr blieb dem ersten Termin ohne Begründung fern.“ Erst nachdem der Genossenschaft weitere rechtliche Schritte angedroht worden waren, lenkte Landwehr ein und unterschrieb.

Am 30. Oktober dann wurde der Kaufpreis fällig und die „Diese eG“ hätte überweisen müssen – das ist aber nicht geschehen. Vom Tagesspiegel zu den Vorwürfen des Anwaltes befragt, teilte Werner Landwehr mit, dass er seinen Verpflichtungen aus Terminen immer nachkomme. Baustadtrat Schmidt war am Mittwochabend nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

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