zum Hauptinhalt

Berlin: Diskussion über Haftlockerung

Nach der Flucht eines Vergewaltiger beim Ausgang streiten die Parteien über den Umgang mit Gefängnisinsassen

Einen Tag nach der Flucht des wegen Vergewaltigung verurteilten Ralf N. wird das Thema Vollzugslockerung nun auch auf der politischen Ebene debattiert.

Wie in einer Teilauflage des Tagesspiegel berichtet, nutzte der Häftling Ralf N. einen betreuten Ausgang in einem Hellersdorfer Einkaufszentrum zur Flucht. Die Justizbedienstete, die ihn begleitete, erlaubte ihm, auf die Herrentoilette zu gehen. Dort entwischte er durch das Fenster. Ralf N. verbüßte seit Januar 2000 seine Haftstrafe wegen Vergewaltigung, die reguläre Haftzeit endet im Dezember 2006.

„Wir befinden uns in dem Dilemma, das das Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Bevölkerung einerseits und der Resozialisierung der Häftlinge andererseits mit sich bringt“, sagt der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Alexander Ritzmann. „Es muss nun geklärt werden, ob es seitens der Justiz Fehler bei der Entscheidung gemacht worden sind. Wenn ja, dann muss das Konsequenzen haben. Darüber muss mit der Justizsenatorin gesprochen werden.“ Die Hürde zur Vollzugslockerungen müsse insbesondere bei Häftlingen, die schwerwiegende Straftaten begonnen haben, „so hoch wie irgend möglich gelegt werden“.

Ähnlich sieht es der rechtspolitische Sprecher der CDU, Michael Braun. „Man müsste grundlegend über die Qualität von Gutachten, die erstellt werden, reden. Teilweise wird das, was in einem Gutachten steht, als Gottes Wort hingenommen.“ Zudem kritisiert Braun, dass der Häftling mit einer weiblichen Begleitung unterwegs war. Ein Mann sei körperlich überlegener als eine Frau. Hätte der Gefangene versucht, mit Gewalt zu flüchten, „hätte die Justizbedienstete ihn wohl nicht aufhalten können“. Zudem hätte ein männlicher Begleiter mit dem Häftling auf die Toilette gehen und so eine Flucht verhindern können.

Die Vollzugslockerung für Gefangene hält der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Volker Ratzmann, weiterhin für wichtig. „Dies ist ein Einzelfall. Statistisch gesehen gibt es nur ein bis zwei Fälle, bei denen die Vollzugslockerung missbraucht wird.“ Ratzmanns Ansicht nach prüft die Berliner Justiz jeden Fall genau. „Ich sehe hier kein strukturelles Problem.“

Auch die Justizverwaltung verteidigte den Beschluss auf Haftlockerung. Der Täter habe sich in der Haft gut geführt und eine gute Prognose gehabt. „Natürlich prüfen wir nun, wo der Fehler lag und schauen, was man anders machen kann“, sagte Justizsprecher Björn Retzlaff.

Die Polizei fahndet derweil weiterhin mit allen Kräften nach Ralf N. Bislang fehle aber eine heiße Spur, hieß es gestern bei der Polizei.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false