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© dpa/Hannes P Albert

Update

Durchbruch für die Berliner Justiz: Jetzt ist die Krypto-Beute der Banden fällig

Trotz Boom der Kryptowährung konnte Berlins Staatsanwaltschaft jahrelang keine virtuellen Gelder von Kriminellen einziehen. Nun kommt Bewegung in die Sache – zugunsten der Landeskasse.

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Berlin rechnet mit wachsenden Einnahmen aus der Beute krimineller Banden. Denn der Justiz gelang ein entscheidender Durchbruch im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität: Jetzt kann sie auch Kryptowährungen einziehen.

Bislang war das ein Problem. Dabei war die Zentralstelle zur Verwertung virtueller Währungen bei der Staatsanwaltschaft Berlin bereits 2018 eingerichtet worden. Doch auch fünf Jahre nach Gründung, einem Boom der Kryptowährung und verschlüsselter Chattechnik der Banden war sie nicht in der Lage, etwa Bitcoins und andere virtuelle Währungen in Euro umzuwandeln.

Jetzt konnte die Zentralstelle erstmals 20 gerichtlich eingezogene Bitcoin und rund 71 Bitcoin Cash aus Drogengeschäften verwerten. Der Erlös in Höhe von 1,27 Millionen Euro fließt in die Landeskasse.

Dabei geht es um einen Jahre zurückliegenden Fall. Der bereits verurteilte Drogenhändler hatte seit November 2012 ein Jahr lang über eine Schwarzmarktplattform im Darknet 5.600 Geschäfte abgewickelt. Die Ermittler stellten einen „nie versiegenden Drogenvorrat“ fest. Er verkaufte 31 Kilogramm Cannabisprodukte, 385 Gramm Kokain sowie 1,6 Kilogramm der Partydroge Ecstasy.

Später schlossen sich dem Dealer weiter Kriminelle an. Die Gruppe soll in der Zeit von Frühjahr 2015 bis April 2017 insgesamt 60 Kilogramm Cannabisprodukte, zwei Kilogramm Kokain und vier Kilogramm Ecstasy besorgt und größtenteils verkauft haben.

Bei der Razzia stießen die Ermittler aber auf üppige Reste: neun Kilogramm Marihuana, sechs Kilogramm Haschisch, 631 Gramm Kokain und 813 Gramm Ecstasy. Der Hauptbeschuldigte ist Anfang 2018 zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Doch mit seiner Krypto-Beute konnte die Justiz zunächst nichts anfangen.

In mehreren Verfahren wurde Kryptogeld sichergestellt

Das ist nun anders: Erst kürzlich, im März, konnte die Staatsanwaltschaft einen Rahmenvertrag mit einer Bank abschließen, die auf virtuelle Währungen spezialisiert ist. Jetzt kann die Justiz jegliche Kryptowährungen durch Verkauf auf dem freien Markt verwerten und als Euro kassieren.

Weitere Einnahmen werden folgen. In mehreren Verfahren haben die Behörden bereits Kryptogeld sichergestellt. Und die sind über Drittanbieter besonders gesichert in sogenannten Behörden-Wallets, sind teils sogar gegen Fremdzugriffe gesichert auf Krypto-Plattformen. Dann müssen nur noch die Gerichte entscheiden, dass die Werte eingezogen werden.

Von 130 Milionen Euro konnten nur 4,9 Millionen eingezogen werden

Opfer von Straftaten, etwa von Betrugs- oder Eigentumsdelikten, werden zunächst aus den Einnahmen entschädigt. Gibt es keine unmittelbaren Opfer, etwa bei Drogengeschäften oder Geldwäsche, kommt das Geld in die Landeskasse.

Die Höhe der von Berliner Gerichten angeordneten Einziehung von Vermögen und Beute war 2023 auf die Rekordsumme von knapp 130 Millionen Euro gestiegen, 2022 waren es 91 Millionen Euro. Am Ende konnte nur ein geringer Teil sichergestellt werden. Im Jahr 2022 waren es noch 6,4 Millionen Euro, im vergangenen Jahr sind die Einnahmen sogar gesunken – auf 4,9 Millionen Euro.

Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hatte die Diskrepanz zwischen Einziehungsentscheidungen der Gerichte und tatsächlichen Einnahmen bereits beklagt. Grund sei, dass von den Kriminellen „ein großer Teil ins Ausland geschafft“ werde und „zum Teil veräußert wurde oder nicht mehr auffindbar war“. Insgesamt entschieden die Gerichte im vergangenen Jahr 4375 Mal, dass Vermögen eingezogen werden soll. 2022 waren es 4483 Entscheidungen.

Grundlage für die Justiz ist eine Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2017. Seither ist bereits in Strafverfahren die Abschöpfung von illegal erlangtem Vermögen möglich. Bekanntestes Beispiel dafür ist die Beschlagnahme von 77 Immobilien des Remmo-Clans im Jahr 2018. Vermögen kann nun bereits eingezogen werden, wenn die Herkunft des Geldes unklar ist – so auch dann, wenn die Straftat, aus der das Vermögen stammt, nicht nachgewiesen werden kann.

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