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Fluggastrechte: "Ein einziges Chaos"

Die Verbraucherzentralen in Berlin und Brandenburg fordern eine gesetzliche Klarstellung der Rechte von Flugreisenden. Einige Gesellschaften sind offenbar nicht bereit, rechtlich zugesicherte Leistungen zu gewähren.

Berlin - Ein Jahr ist inzwischen eine EU-Verordnung in Kraft, welche die Ansprüche von Passagieren bei Verspätung und Annullierung von Flügen sowie im Fall der Nichtbeförderung deutlich verbessern sollte. Doch die Verbraucher stehen faktisch immer noch alleine da, kritisiert die Leiterin der Berliner Verbraucherzentrale, Gabriele Francke. Eine Umfrage habe ergeben, dass einige Fluggesellschaften die Rechte der Kunden ignorierten. Entsprechende Beschwerden häuften sich besonders bei Easyjet, gefolgt von der Lufthansa, Air Berlin und LTU.

Sabine Fischer von der brandenburgischen Verbraucherzentrale beanstandete, es herrsche ein "einziges Chaos" bei der Umsetzung von Fluggastrechten. "Die Airlines sind häufig keineswegs bereit, die verbesserten Passagierrechte auch zu gewähren", sagte Fischer. Laut EU-Verordnung seien die Fluggesellschaften verpflichtet, bei Überbuchung und Annullierung von Flügen eine anderweitige Beförderung zum Reiseziel anzubieten oder die Ticketkosten zu erstatten. Außerdem müssten die Fluggesellschaften für Mahlzeiten und Hotelunterbringung sorgen sowie Telefonkosten und Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro gewähren. Die einzelnen Bestimmungen seien aber viel zu ungenau definiert, so dass sich die Fluggesellschaften mit der Verweigerung dieser rechtlich zugesicherten Leistungen häufig durchsetzten, ergänzte Fischer.

Daher müsse aus Sicht der Verbraucherschützer die EU-Verordnung dringend präzisiert werden. Überdies solle die Bundesregierung für eine effektive Durchsetzung der europäischen Fluggastrechte sorgen, indem sie eine nationale Stelle mit ausreichenden Kompetenzen für eine Umsetzung der EU-Verordnung ausstatte. (tso/ddp)

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