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Der Schriftzug «Amtsgericht Tiergarten» ist am Eingang des Gebäudes in der Turmstraße angebracht.

© dpa/Monika Skolimowska

Ein „Faible“ für Dinge mit Dienstgrad : Wachpolizist mit falschen Kripo-Ausweisen verurteilt

Im Amtsgericht Tiergarten ist ein Polizist zu einer Geldstrafe verteilt worden. Der 55-Jährige soll falsche Ausweise hergestellt und verfassungswidrige Zeichen verwendet haben.

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Ein Sammler sei er, sagte der angeklagte Polizist. Einer mit „Faible“ für Dinge, die einen Dienstgrad kennzeichnen. Er habe sich in seiner Wohnung eine „Schauwand“ gestalten wollen, „mit allen Dienstgrad-Abzeichen“. Ungläubige Blicke richteten sich auf Martin R., der sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht Tiergarten verantworten musste. Es ging um falsche Ausweise, die ihn sogar als angeblichen Hauptkommissar zeigten, um eine Kripo-Dienstmarke, Schulterklappen, eine verdächtige Patrone sowie um ein Foto mit einem Hakenkreuz.

Der 55-Jährige war um Antworten nicht verlegen. „Das Hakenkreuz habe ich nicht gesehen.“ Er verherrliche die NS-Zeit nicht. Warum er das Bild, auf dem fünf Wehrmachtssoldaten mit Standarte abgebildet sind, in sozialen Medien geteilt habe? „Für mich ging es um die Ehrenformation“, meinte der Polizei-Angestellte. Die Fahne sei aufgerollt gewesen. Die Staatsanwältin konterte: „Wer so ein Foto teilt, muss damit rechnen, dass verbotenen Zeichen zu sehen sind.“

Kistenweise gefälschte Ausweise

Nachdem R. das ihm zugeschickte Foto weitergeleitet hatte, ging ein Hinweis auf ihn beim Landeskriminalamt ein. Ermittler durchsuchten im Juli 2023 seine Wohnung. Sie fanden in Kisten auch die falschen Ausweise – auf den Plastikkarten war der angestellte Wachpolizist im Rang eines Hauptkommissars. Dazu Schulterklappen und eine Marke. Auch eine Patrone, die möglicherweise in den Bereich Kriegswaffen fallen könnte, wurde entdeckt.

Martin R. versicherte im Prozess mehrmals, er habe „mit rechtem Zeug nichts zu tun“. Er sei nach seiner Zeit bei der Bundeswehr in einem großen Unternehmen tätig gewesen – im Bereich Sicherheit. Damals seien die Ausweise angefertigt worden. „Ich wollte den Auszubildenen zeigen, wie ein echter Polizeiausweis aussieht.“ Warum nicht „Muster“ auf der Chipkarte stand? „Es sollte ziemlich nah ans Original kommen.“

Die Schulterklappen, die Kripo-Marke? „Ich habe die nie tragen wollen“, sagte der 55-Jährige. Er habe die Teile im Internet gekauft. Weil er Sammler sei. Schon während seiner Zeit bei der Bundeswehr habe er sich für Dienstgrad-Abzeichen interessiert. Und weil er damals auch Fahnenträger gewesen sei, habe ihm auf dem Foto nur die Ehrenformation interessiert.

Er „reflektiere nicht so viel“

Gegenüber seinen ermittelnden Kollegen hatte R. erklärt, er „poste viel, reflektiere aber nicht so viel“. Seine Verteidigerin sagte: „Eine Daumenbewegung – schon ist es geteilt.“ R. habe wohl bei einem solchen Foto genauer hinschauen müssen. Es sei eine „fahrlässige Aktion“ gewesen. „Eine Strafbarkeit sehe ich nicht“, so die Anwältin.

Das Verfahren hatte bereits dienstrechtliche Konsequenzen: R., der zunächst Mitarbeiter des Zentralen Objektschutzes war, sei in die Bußgeldstelle versetzt worden und werte nun unter anderem Blitzer-Fotos aus, hieß es im Prozess.

Was Martin R. vorbrachte, schätzten Staatsanwältin und Gericht als „nicht plausibel“ und „Schutzbehauptungen“ ein. Mit den Ausweisen habe er sich wohl bei passender Gelegenheit „schmücken“ wollen. Wegen der Fälschungen sowie Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erging eine Geldstrafe von 6.300 Euro (90 Tagessätze zu je 70 Euro). Das Verfahren um die Patrone wurde eingestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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