zum Hauptinhalt

Berlin: Ein Tag der Angst – und der Hoffnung

Die achtjährige Elif aus dem türkischen Erdbebengebiet soll abgeschoben werden. Heute muss sie der Behörde ihr Rückflugticket zeigen. Doch eine Chance gibt es noch

Houda fällt der Freundin um den Hals. „Elif darf nicht gehen, sie ist doch unsere beste Freundin“, sagt das Mädchen. Es ist 11.30 Uhr, die Klasse 3a der Elbe-Grundschule in Neukölln hat Pause. Fünf achtjährige Mädchen, alle mit dunklen Haaren und braunen Augen, scharen sich um Elif Hergünöz. Klassenlehrerin Doris Thiele kann nicht glauben, dass Elif, die fließend Deutsch spreche und so gut lerne, abgeschoben werden soll. Die Achtjährige war 1999 mit einem Touristenvisum nach Berlin gekommen, nachdem sie beim Erdbeben in der Türkei ihre Mutter verloren hatte. Seitdem lebt Elif hier bei Tante und Onkel. Sie haben das Sorgerecht und wollen Elif adoptieren. Der Tagesspiegel hatte den Fall bekannt gemacht.

Der heutige Donnerstag ist entscheidend für Elifs Zukunft. Um 15.30 Uhr muss sie bei der Ausländerbehörde das Ticket für den Rückflug vorzeigen. Gekauft ist es, aber noch fehlt das Flugdatum. Anwalt Dietrich Wolf wird das Mädchen und seinen Onkel begleiten. Er will die Sachbearbeiterin überzeugen, dass es gute Gründe gibt, die Duldung noch einmal zu verlängern – bis zum Abschluss des Adoptionsverfahren in der Türkei.

Am Dienstag war Elifs Tante nach Istanbul geflogen, um erneut einen Adoptionsantrag zu stellen. Den ersten Antrag vor drei Jahren hatten die türkischen Behörden abgelehnt, weil das damalige Familienrecht nur kinderlosen Paaren die Adoption erlaubte. Elifs Pflegeeltern haben aber bereits eine Tochter. Vor kurzem hat die Türkei ihr Familienrecht an die europäische Gesetzgebung angeglichen. Jetzt dürfen auch Paare, die bereits Kinder haben, adoptieren. „Die Chance, dass die Adoption klappt, ist jetzt gut“, sagt Wolf.

Das Adoptionsverfahren hat die Ausländerbehörde noch nicht in ihre Überlegungen einbezogen. Wenn Elifs Anwalt diesen Aspekt heute vorträgt, so heißt es in der Behörde, könnte das ein Grund sein, noch einmal über eine Duldung nachzudenken. Umstritten ist, ob die Behörde auch ohne Kenntnis des Adoptionsvorhabens die Duldung hätte verlängern können – etwa durch wohlwollend ausgeübtes Ermessen (siehe Kasten).

Dietrich Wolf schätzt, dass das Adoptionsverfahren in der Türkei zwischen einer Woche und einem halben Jahr dauert. Bis die deutschen Gerichte endgültig darüber geurteilt haben werden, ob Elif eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt oder nicht, könnten zehn Jahre vergehen, sagt Wolf. Bisher ist der Stand der Dinge vor Gericht so: Das Verwaltungsgericht hatte im Februar 2001 in einem Eilverfahren beschlossen, Elif keinen vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, was bedeutet, dass sie bis zum endgültigen Urteil nicht in Deutschland bleiben darf. Das Oberverwaltungsgericht hat gegen diesen Beschluss keine Beschwerde zugelassen. In der Regel würden die Richter im Urteil genauso entscheiden wie im Eilverfahren, sagt Anwalt Wolf. Nach Ansicht der Richter hat Elif kein Aufenthaltsrecht, denn sie sei nur mit einem befristeten Touristenvisum eingereist, obwohl sie, wie die Richter unterstellen, schon damals vorhatte zu bleiben.

Einen Härtefall erkannten sie nicht, obwohl das Mädchen therapeutisch behandelt wurde. Auch „Fragen des Kindeswohls und erbrachter Integrationsleistungen sind nicht berücksichtigungsfähig“, heißt es im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts.«

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false