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Nach Übergriffsvorwürfen gegen Dolmetscher: Eisenhüttenstadt: Neue Vorwürfe gegen DRK

Ein beim DRK beschäftigter Dolmetscher soll mehrere Mitarbeiterinnen sexuell belästigt haben. Der Fall beschäftigt nun den Landtag.

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Brandenburg gerät wegen des Umgangs mit Sexualstraftaten in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Eisenhüttenstadt weiter unter Druck. Der Fall beschäftigt nun den Landtag. In einem Schreiben an den Petitionsausschuss erheben frühere Mitarbeiter weitere schwere Vorwürfe.

Auch das Innenministerium schaltete sich ein und verlangte vom DRK die Einhaltung der im Betreibervertrag vereinbarten Leistungen. Dazu zähle die Gewährleistung der Sicherheit von Frauen vor sexueller Gewalt. Doch das ist offenbar nicht geschehen. Vielmehr haben DRK-Mitarbeiter am Standort Unterschleuse wohl wiederholt gegen Richtlinien verstoßen und die Standards des DRK auf Bundesebene zum „effektiven Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt“ missachtet.

Polizei nicht sofort eingeschaltet

Ein beim DRK beschäftigter Dolmetscher soll seit Oktober mehrere Mitarbeiterinnen sexuell belästigt haben. Die örtliche Leitung in der vom DRK betriebenen Unterkunft erfuhr davon, schritt aber nicht ein. Bei der Polizei liegen zehn Anzeigen gegen ihn vor, die Staatsanwaltschaft ermittelt. Ihm wurde auch vorgeworfen, Flüchtlinge falsch beraten, falsch übersetzt und sich rassistisch geäußert zu haben. Erst Ende Januar wurde er auf Druck der Zentralen Ausländerbehörde suspendiert.

Zudem war am 3. Januar eine Kenianerin offenbar von zwei Afghanen vergewaltigt worden. DRK-Mitarbeiter schalteten jedoch nicht sofort die Polizei ein. Der Einsatzleitung in der Unterkunft müssen nach der Aktenlage auch Hinweise über Prostitution, Drogenhandel und Hehlerei mit gestohlenen Handys vorgelegen haben. In die Geschäfte soll auch der Dolmetscher verwickelt gewesen sein.

Männer und Frauen nicht getrennt untergebracht

Trotz mehrfacher Aufforderung von Mitarbeitern formulierte die Einsatzleitung keine klaren Standards, wie sonst beim DRK üblich. Stattdessen wurde offizielles, für Asylunterkünfte vorgesehenes Standard-Infomaterial zu sexueller Gewalt, mitherausgegeben vom DRK, entfernt. Informationsplakate des Bundesinnenministeriums zu Gewalt und zum Polizeinotruf wurden laut Beteiligten gar nicht erst aufgehängt. Der Grund: Der unter Verdacht stehende, nie amtlich vereidigte Dolmetscher soll gesagt haben, die Arabisch-Übersetzung auf dem amtlichen Plakat sei missverständlich.

Generell wurden in der Einrichtung allein reisende Männer und Frauen nicht getrennt untergebracht. Die Verantwortlichen vor Ort begründeten dies laut Zeugen mit dem Druck durch die Zentrale Ausländerbehörde, um die wachsenden Flüchtlingszahlen zu bewältigen. Die Behörde bestreitet das vehement. Fest steht: In allen Fällen haben Verantwortliche des Roten Kreuzes vor Ort damit gegen Richtlinien des DRK in Deutschland verstoßen – und gegen die Vertragsregelungen mit dem Land.

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