Berlin: Elf Intensivtäter wurden seit 2003 abgeschoben
Einer war schon nach einer Woche wieder in Berlin – illegal eingereist CDU fordert von der Innenverwaltung schärferes Durchgreifen
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In Berlin müssen ausländische Intensivtäter in der Regel keine Abschiebung fürchten. Seit Ende 2003 wurden nach Angaben von Innensenator Ehrhart Körting (SPD) gerade einmal elf Intensivtäter in ihre Herkunftsländer abgeschoben. „Das ist doch fast gar nichts“, kritisierte der CDU-Abgeordnete Peter Trapp. Wie berichtet, gibt es 475 bei der Staatsanwaltschaft registrierte Intensivtäter, nur etwa 20 Prozent sind Deutsche. Faktisch sind die Hürden bei einer Abschiebung immer weiter erhöht worden. So könnten Jugendliche nur mit ihren Eltern abgeschoben werden. Die EU-Osterweiterung im Jahr 2004 hat weitere Abschiebungen verhindert. Und selbst in das Nicht-EU-Land Türkei, aus dem etwa 30 Prozent aller Berliner Häftlinge stammen, kann nicht abgeschoben werden, wenn die Person ein Jahr hier gearbeitet hat. „Ob einer zu zehn Jahren wegen Drogenhandels verurteilt wurde“, sei völlig egal, ärgert sich Trapp. Sein Fazit: „Es ist fast unmöglich, abzuschieben.“
Zumindest einer der von Senator Körting benannten elf abgeschobenen Intensivtäter war schnell wieder zurück. Der 19-jährige Osman A. war im Juli 2006 nach Serbien ausgeflogen worden, nachdem er der Polizei seit seinem zehnten Lebensjahr durch Straftaten aufgefallen war. Als er jetzt nach einem neuerlichen Raubüberfall festgenommen worden war, stellte sich heraus, dass A. bereits eine Woche nach der Abschiebung erneut illegal nach Deutschland eingereist war. Der CDU-Polizeiexperte Trapp forderte gestern Innensenator Körting auf, „verstärkt mit ausländerrechtlichen Maßnahmen wie Abschiebungen gegen jugendliche Intensivtäter vorzugehen“. Dies ist jedoch bei allen libanesischen Straftätern völlig ausgeschlossen. Bekanntlich nimmt das Land – völkerrechtswidrig – seine Staatsbürger nicht wieder auf. Der Trick, sich in Deutschland als Libanese auszugeben, dem die Papiere abhanden gekommen sind, ist seit den 80er Jahren bekannt. Prominentestes Beispiel ist der als „Präsident“ bekannt gewordene Kriminelle Mahmoud Al-Z. In der vergangenen Woche hatte ein Gericht ihn zu zwei Jahren verurteilt, weil er seine frühere türkische Staatsbürgerschaft verschwiegen habe, um seine Duldung in Deutschland zu erreichen.Wegen Al-Z. und vieler anderer hatte Berlin im Jahr 2000 beim Landeskriminalamt eine eigene Sonderkommission gegründet, die die wahre Herkunft von Straftätern ermitteln soll. Diese Soko „Ident“ hat seit ihrer Gründung bis Mai 2006 genau 34 Kriminelle in die Türkei abschieben lassen. Vorangegangen waren in allen Einzelfällen Ermittlungen in Standesamtsregistern der Türkei. Im Fall des Präsidenten erlebten die Ident-Ermittler jedoch ein Fiasko. Als sie dem Präsidenten im Jahr 2003 seine Herkunft nachgewiesen hatten, bürgerten die türkischen Behörden das Clan-Oberhaupt ebenso völkerrechtswidrig einfach aus – in die Staatenlosigkeit. Damit ist eine Abschiebung weiterhin nicht mehr möglich, auch das Bundesinnenministerium biss in diesem Fall auf Granit.
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