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Eine Funkstreife im Einsatz.

© dpa

Entlassung wegen Internetvideos rechtens: Polizeischüler machte #aufNacken und muss gehen

In einem Video zeigte ein Polizeischüler eine erfolgreiche Betrugsmasche. Daraufhin wurde er entlassen – zu Recht, wie das Verwaltungsgericht nun urteilte.

Er wollte Kriminalkommissar werden, studierte seit 2017 an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Im Oktober hätte er seinen Abschluss bekommen und Beamter im gehobenen Dienst werden können. Doch daraus wird nichts: Der 21-Jährige wurde entlassen – und das mit Recht, wie nun das Verwaltungsgericht entschieden hat.

Grund sind seine privaten Aktivitäten beim Internetportal Youtube. Dort hatte er ein Video verbreitet mit dem Titel: „Auf Nacken! Starbucks Edition“. Bei dem Begriff „Auf Nacken“ handelt es sich um Jugendsprache, er ist von arabischen und türkischen Jugendlichen geprägt worden und bedeutet so viel wie: „Das geht auf deine Kosten.“

Der Film zeigt, wie er in einer Starbucks-Filiale den Mitarbeitern vorspielt, auf den Geschäftsführer zu warten und sich bis zu dessen Eintreffen etwas zu bestellen. Er bekam Kaffee und Kuchen und feierte sich dafür, nicht bezahlt zu haben. Die „Bild“-Zeitung machte den Fall im Dezember 2018 publik. Der Polizeischüler wurde wegen dieser und verschiedener weiterer Verfehlungen entlassen.

Das Verwaltungsgericht wies nun seinen Eilantrag dagegen ab und befand, der Polizeianwärter habe durch sein Verhalten „gegen seine Kernpflichten als Polizeibeamter“ verstoßen. Aufgabe der Polizei sei es, Straftaten zu verhindern und aufzuklären, nicht aber für Betrugsmaschen – selbst in Form eines Sketches – zu werben.

Von einer grundrechtlich geschützten „künstlerischen Tätigkeit“ beim Werben für eine solche Tat im Internet könne keine Rede sein. Die Polizei habe daher zu Recht berechtigte Zweifel an der charakterlichen Eignung des Anwärters. Der kann sich nun in nächster Instanz ans Oberverwaltungsgericht wenden. axf

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