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Das Berliner Landesamt für Einwanderung macht nach dpa-Informationen die Einbürgerung eines Mannes rückgängig, der die Terrororganisation Hamas gehuldigt haben soll. (Symbolbild)

© Katharina Kausche/dpa

Er feierte die Hamas auf Social Media: Berlin entzieht eingebürgertem Mann den deutschen Pass

Ein Mann soll nach seiner Einbürgerung die Terrororganisation auf Instagram gefeiert haben. Das hat Folgen für seine deutsche Staatsbürgerschaft.

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Nachdem er die Terrororganisation Hamas in sozialen Medien gefeiert hat, soll ein Mann seinen deutschen Pass verlieren. Das Berliner Landesamt für Einwanderung (Lea) macht die Einbürgerung des Syrers rückgängig, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Sicherheitskreisen erfuhr. Zuvor hatten „Bild“ und „B.Z.“ berichtet. Das Landesamt äußerte sich unter Verweis auf „datenschutzrechtliche Erwägungen“ auf Anfrage nicht zu dem Fall. 

Laut den Medienberichten hatte der junge Mann, der im Vorschulalter nach Berlin kam und hier aufwuchs, einen Tag nach seiner Einbürgerung auf Instagram ein Foto von zwei Kämpfern der Terrormiliz Hamas mit einer Palästina-Flagge gepostet. Die Bildunterschrift „Heros of Palestine“ (Deutsch: Palästinas Helden) war demnach mit einem grünen Herz versehen. Laut Zeitungen fiel der Mann der Polizei zudem mehrfach bei propalästinensischen Demonstrationen nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 auf. 

Behörde geht von Täuschung aus

Das Landesamt für Einwanderung wurde nach dpa-Informationen durch Sicherheitsbehörden auf den Fall aufmerksam – und sieht sich getäuscht. Denn seit Juni 2024 gelten in Deutschland neue Einbürgerungsregeln, wonach Betroffene eine Erklärung abgeben müssen, dass sie sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dem Schutz jüdischen Lebens bekennen. Der Mann soll dies auch erklärt haben - dann aber bei Instagram die Hamas gehuldigt haben. 

Dies erfüllt aus Sicht der Einwanderungsbehörde den Straftatbestand der Täuschung. Der Mann wurde belehrt und hatte vier Wochen Zeit sich zu äußern, reagierte jedoch nicht. Nun ist der Bescheid an seinen Anwalt unterwegs, womit die Einbürgerung zurückgenommen wird.

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Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) lobte die Behörde für ihr konsequentes Vorgehen. „Das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bei der Einbürgerung ist bei uns keine Formalität. Wer glaubt, hier täuschen zu können, kann sich vom konsequenten Handeln der Berliner Behörden überzeugen“, schrieb er bei der Onlineplattform X. 

Behörde muss Pass einziehen

Gegen die Entscheidung kann der Betroffene noch Widerspruch einlegen. Dann müsste die Senatsinnenverwaltung den Fall prüfen. Bestätigt diese die Rücknahme der Einbürgerung, kann der Mann vor das Verwaltungsgericht Berlin ziehen und klagen. 

Sollte die Entscheidung der Einwanderungsbehörde Bestandskraft haben, wäre der Mann kein Deutscher mehr. Das zuständige Bezirksamt müsste den Pass einziehen und bei der Meldebehörde die Angaben ändern. Nach einem Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft würde sich die Frage stellen, ob der Mann in Deutschland bleiben kann. Bei einer Entscheidung darüber würde aber unter anderem die Rolle spielen, was die konkreten Lebensumstände des Mannes sind und ob er hier aufgewachsen ist. (dpa)

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