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Ergebnis des Mietwucher-Rechners der Linken: Tausende Wohnungen in Berlin sind überteuert
Wohnen wird in Berlin für viele Menschen immer teurer. Auch regelrechte Wucherpreise von Vermietern scheinen keine Seltenheit zu sein. Das zeigt ein Mietwucher-Rechner der Linken.
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In Berlin dürfte es ein großes Problem mit rechtswidrig überhöhten Mieten geben. Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung der Partei Die Linke.
Ein online nutzbarer „Mietwucher-Rechner“ der Linke-Bundestagsgruppe sei in den rund zwei Monaten seit dem Start in Berlin mehr als 18.000 Mal genutzt worden, teilte die Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus mit. In knapp drei Vierteln dieser Fälle lag demnach mutmaßlich eine um mindestens 20 Prozent überhöhte Miete vor. Dabei waren die Mieten offenbar teilweise derartig überhöht, dass insgesamt eine durchschnittliche Überhöhung von 54,7 Prozent von der App erfasst wurde.
Bei einer Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um mindestens 20 Prozent kann es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln, dem Vermieter droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Wird die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent überschritten, kann sogar eine Straftat vorliegen. Erst die Überschreitung um mehr als 50 Prozent gilt im engeren juristischen Sinne Mietwucher. Allerdings wird er im allgemeinen Sprachgebrauch häufig auch bereits bei einer Überhöhung von 20 Prozent verwendet.
Bei Verdacht auf eine um mindestens 20 Prozent überhöhte Miete müssen eigentlich die Bezirksämter aktiv werden und Ermittlungen anstellen. Allerdings meldeten sich trotz der vielen Fälle, die die Linke nennt, zuletzt kaum betroffene Mieter bei den Bezirken. Im vergangenen Jahr gab es bis Anfang Dezember nur knapp 280 Anzeigen von Mietern, der Großteil davon ab November – womöglich auf Grundlage des zu diesem Zeitpunkt freigeschalteten Mietwucher-Rechners der Linken.
Zudem gestaltet sich die Verfolgung für die Bezirke schwierig. Schon die Bearbeitung der bislang 145 in Friedrichshain-Kreuzberg eingegangenen Fälle sei „ungemein aufwändig“, sagte der zuständige Stadtrat Oliver Nöll (parteilos, ehemals Linke) am Montag im Stadtentwicklungsausschuss. Immerhin habe man schon vier Verfahren sehr schnell an die Staatsanwaltschaft weitergeben können und erst neun eingestellt.
Als große Hürde erweise sich etwa die Mitwirkungspflicht der Mieter, weil diese bereit sein müssten, in den Konflikt mit ihren Vermietern zu gehen. Zudem müsse das Amt in jedem einzelnen Fall eine Vor-Ort-Begehung mit zwei Mitarbeitern durchführen. Nötig sei ein Konzept zur massenhaften Verfolgung der Fälle. Zudem gebe es auch noch keine Musterverfahren vor den Berliner Gerichten.
„Der Senat muss die Bezirke bei der Verfolgung von Mietwucher jetzt unterstützen. Dadurch könnten die Mieten für Tausende Haushalte sinken“, forderte der Sprecher für Mieten und Wohnen der Berliner Linke-Fraktion, Niklas Schenker. Neben qualifiziertem Personal müsse das Land auch die Kostenrisiken der Rechtsverfahren übernehmen. Bausenator Christian Gaebler (SPD) wies hingegen darauf hin, dass die Ahndung überhöhter Mieten nach dem Wirtschaftsstrafgesetz Bezirkssache sei. Der Senat habe zwar in Aussicht gestellt, für einzelne Musterverfahren Prozesskosten zu übernehmen können: „Was wir aber nicht einsehen, ist, dass wir sämtliche Prozesskosten für sämtliche Prozesse, die ein Bezirksamt führt, übernehmen.“ (mit dpa)
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