zum Hauptinhalt

Canisius-Kolleg: Erzbistum will sich Rat von außen holen

Das Berliner Erzbistum denkt über die Einrichtung einer ständigen Kommission zur Aufklärung sexuellen Missbrauchs nach. Ob auch externe Psychologen, Anwälte und Ärzte berufen werden, ist noch in der Diskussion.

Stefan Dybowski, der 2003 eingesetzte Beauftragte des Erzbistums für dieses Thema, habe sich schon seit längerem Unterstützung für seine Arbeit durch eine solche ständige Kommission gewünscht, sagte eine Sprecherin des Erzbistums.

In dem Gremium soll dem Vernehmen nach auch eine Frau mitarbeiten. Ob auch externe Psychologen, Anwälte und Ärzte berufen werden, sei noch in der Diskussion. „Wünschenswert wäre es auf jeden Fall“, sagte die Sprecherin. In den Richtlinien der Bischofskonferenz zur Aufklärung von sexuellem Missbrauch durch Geistliche von 2002 wird den Bistümern geraten, einen Beauftragten oder eine Kommission einzusetzen. Andere Bistümer haben gleich ein Gremium damit beauftragt, das Berliner Erzbistum will dies nun offenbar nachholen.

Stefan Dybowski geht davon aus, dass noch weitere Fälle von Missbrauch ans Tageslicht kommen. Mittlerweile ist von mindestens 30 Opfern die Rede, die von Übergriffen durch Jesuitenpatres an Schulen in Berlin, Hamburg, Hildesheim, Göttingen, Hannover, im Schwarzwald und in Bonn sprechen. Die Organisation „Ärzte für die Dritte Welt“ will eine eigene Untersuchungskommission einsetzen. Sie soll untersuchen, ob der Gründer des Hilfswerks, der Jesuitenpater Bernhard Ehlen, der vor drei Tagen sexuellen Missbrauch in den 70er Jahren gestanden hat, auch während seiner späteren Tätigkeit Übergriffe begangen hat.

Unterdessen gehen die Meinungen von Juristen darüber auseinander, ob die angestrebten Schadensersatzklagen für Missbrauchsopfer durch zwei Berliner Anwälte Erfolg haben können. Es sei zu früh, diese Frage abschließend zu beantworten, sagte beispielsweise der Berliner Fachanwalt für Strafrecht, Axel Schirmack. Dafür müsse jeder einzelne Fall geprüft werden. Es sei „voreilig, ein ganzes Kolleg als Kollektiv in Haftung zu nehmen“, sagte Rechtsanwalt Schirmack, da es sich bei den beschuldigten Patres um Einzeltäter handle.

Der Berliner Anwalt Lukas Kawka, der offenbar ebenso wie Manuela Groll Berliner Missbrauchsopfer vertritt, hatte, wie berichtet, angekündigt, den Vatikan zu verklagen und eine Sammelklage gegen den Jesuitenorden in den USA einzureichen – falls US-Bürger unter den Opfern seien. Bislang gibt es dafür aber noch keinerlei Hinweise. Fraglich ist auch, ob es einem Anwalt erlaubt ist, gezielt auf Mandantensuche zu gehen. Michael Rosenthal vom Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins sagte zu Kawkas US-Überlegungen: „Werbung ist erlaubt.“

Während sich die Anwälte der Berliner Opfer um eine Entschädigung für in der Vergangenheit geschehenes Leid bemühen, fordert die Katholische Elternschaft Deutschlands (KED) dazu auf, in die Zukunft zu blicken. Die Elternschaft sei „erschüttert über die bekannt gewordenen Missbrauchsfälle“, teilte die KED mit. Doch „jetzt ist nicht die Zeit für Klischeezuweisungen oder Verdrängungsverhalten“, sagte KED-Bundesvorsitzende Marie Theres Kastner.

Die Enthüllungen müssten zum Anlass genommen werden, diese und ähnliche Vorgänge kritisch zu analysieren und zu überlegen, „was sich in der katholischen Kirche ändern muss, damit solchen Auswüchsen künftig besser entgegengewirkt wird“. Die KED kündigte an, nun in einen Dialog mit katholischen Schulen, Eltern und Experten zu treten, „um Initiativen zur Aufarbeitung, Hilfe und Prävention auf den Weg zu bringen“.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false