
© dpa/Soeren Stache
„Es gibt kein grünes Licht fürs Schwänzen“: Auch beim BVG-Streik gilt die Schulpflicht in Berlin
Rund 450.000 Schülerinnen und Schüler müssen ohne Bus, U-Bahn und Tram zum Unterricht kommen. Die Bildungsverwaltung setzt auf „pragmatische Lösungen“.
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Die Schulpflicht gilt auch während eines BVG-Streiks, aber mit einer gewissen Kulanz. So lässt sich das gängige Prozedere zusammenfassen. In jedem Fall braucht man auch an Streiktagen eine Entschuldigung, wenn man dem Unterricht fernbleibt.
Die Kulanz beziehe sich in erster Linie auf das Zuspätkommen, berichtete am Mittwoch eine Oberschulleiterin aus Mitte. Wer spätestens zur zweiten Stunde gegen 9 Uhr da sei, werde von ihr nicht aufgeschrieben. Da die S-Bahn nicht weit sei, gebe es aber auch Lehrkräfte, die auch diese Kulanz für unnötig hielten.
Der Landeselternausschuss (LEA) gibt auf seiner Homepage weitere Auskunft. Dazu gehört ein Verweis auf das Schulgesetz, wonach „Schüler*innen aus wichtigem Grund vom Unterricht beurlaubt werden können“. Generell stehe der Schule bei der Entscheidung „ein Ermessens- und Beurteilungsspielraum“ zu.
In der Regel, so der LEA weiter, dürfte es Berlins rund 450.000 Schülerinnen und Schülern aber „zumutbar sein, sich rechtzeitig um andere Möglichkeiten, zur Schule zu gelangen, zu kümmern“. Denkbar seien hier Fahrgemeinschaften mit dem Auto sowie das Fahrrad, wobei gegen das Fahrrad augenblicklich mancherorts noch die vereisten Wege sprächen. „Es gibt kein grünes Licht fürs Schwänzen“, sagte Landeselternsprecher Norman Heise dem Tagesspiegel.
Die Senatsverwaltung für Bildung teilte auf Anfrage mit, dass die Schulleitungen „wie auch in den vergangenen Jahren“ in Absprache mit der Schulaufsicht „pragmatische Lösung erarbeiten werden, die standortspezifische Gegebenheiten berücksichtigen“.
Da Grundschulkinder in der Regel wohnortnah zur Schule gehen, dürfte das Problem hauptsächlich die älteren Schülerinnen und Schüler betreffen, führt die Behörde weiter aus und verweist ebenso wie der LEA auf die S-Bahn und Fahrgemeinschaften. Diesen Weg müssen im Übrigen auch die Schüler wählen, die am Freitag am Probeunterricht an den Gymnasien teilnehmen wollen.
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