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Facebook.

© dpa

Eltern erben Account des Kindes: Facebook legt Berufung gegen Urteil von Landgericht Berlin ein

Eltern hatten vor dem Landgericht Berlin den Zugang zu dem Facebook-Konto ihrer verstorben Tochter erstritten. Das Unternehmen wehrt sich gegen das Urteil.

Die Frage, ob Facebook verpflichtet werden kann, Eltern den Zugang zum Profil ihrer verstorbenen Tochter zu überlassen, wird das Kammergericht beschäftigen. Der Konzern ist jetzt in Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts gegangen. Dieses hatte den Konzern dazu verpflichtet, den Zugang zu ermöglichen.

Der Facebook-Vertrag sei wie jeder andere Vertrag auch auf die Eltern als Erben übergegangen, urteilte das Gericht. Eine unterschiedliche Behandlung des digitalen und des analogen „Vermögens“ sei nicht gerechtfertigt: Diese „würde dazu führen, dass Briefe und Tagebücher unabhängig von ihrem Inhalt vererblich wären, E-Mails oder private Facebook-Nachrichten hingegen nicht“.

Facebook hatte den Zugang verweigert, da Datenschutzinteressen anderer Nutzer berührt seien. Die Mutter hatte geklagt, weil sie sich durch die Facebook-Einträge Aufschluss über den Tod ihrer 15-jährigen Tochter erhoffte. Diese war unter ungeklärten Umständen von einer U-Bahn überrollt worden, eine Selbsttötung wurde nicht ausgeschlossen.

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