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Eine große Brustschleife aus dem Grünen Gewölbe in Dresden.

© picture alliance/dpa/Polizeidirektion Dresden

Fünf Remmo-Mitglieder bereits verurteilt: Weiterer Beschuldigter nach Einbruch in Grünes Gewölbe vor Gericht

Nach dem Einbruch im Grünen Gewölbe in Dresden wurde nun gegen einen weiteren Beschuldigten Anklage erhoben. Er soll die anderen Beteiligten zum Tatort gefahren haben.

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Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen weiteren Tatverdächtigen für den Einbruch in die Schatzkammer Grünes Gewölbe erhoben. Der 23-Jährige sei ein Angehöriger der im Mai am Landgericht Dresden verurteilten fünf Männer, teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.

Ihm werde jeweils Beihilfe zum Diebstahl, zur gemeinschädlichen Sachbeschädigung und zur Brandstiftung zur Last gelegt. „Ihm wird vorgeworfen, das Tatgeschehen dadurch gefördert und ermöglicht zu haben, dass er mehrere Beteiligte zu ihrem Treffpunkt in Berlin fahren sollte und – nachdem sie dabei in eine Polizeikontrolle geraten waren – ein gezieltes Ablenkungsmanöver ausführte.“ Der junge Mann ist der Bruder eines der im Mai vom Landgericht Dresden Verurteilten und Cousin der vier anderen.

Nachdem einer von ihnen im Prozess in einer Erklärung zur Tatnacht dessen Namen genannt hatte, war er im Mai 2022 aufgrund eines Haftbefehls festgenommen worden – nach einem Verhandlungstag, den er im Publikum verfolgte. Auf seine Beschwerde hin kam er Anfang Juni 2022 aber wieder frei. Auch das Oberlandesgericht sah zwar dringenden Tatverdacht, „aber keine ausreichenden Haftgründe“. 

Der Kunstdiebstahl aus dem Schatzkammermuseum geschah am 25. November 2019 und gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Die Täter erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten und verursachten zudem über eine Million Euro Schaden, als sie einen Stromverteilerkasten in der Altstadt sowie in der Tiefgarage eines Wohnhauses ein Fluchtauto in Brand setzten, um Spuren zu verwischen.

Fünf junge Männer aus dem Berliner Remmo-Clan wurden zu Haftstrafen verurteilt, gingen aber in Revision. Das Strafmaß fußte auf einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung, der vier Beschuldigte zustimmten. Ein Teil der Beute wurde dafür kurz vor Weihnachten 2022 wieder zurückgegeben.

Zwei Verurteilte, die wegen des Diebstahls der Goldmünze aus dem Bode-Museum in Berlin 2017 noch eine Jugendstrafe verbüßen, blieben in Haft, auch der im Fall Grünes Gewölbe Freigesprochene, und ein Mitangeklagter, der dem Deal nicht zugestimmt hatte. Die Haftbefehle der drei Anderen setzte das Gericht unter Auflagen außer Vollzug. 

Auch ihr Verwandter ist auf freiem Fuß. Da er zur Tatzeit Heranwachsender war, hat die Staatsanwaltschaft die Anklage zum Jugendschöffengericht am Amtsgericht Dresden erhoben. Ob dort auch verhandelt werde, sei offen, sagte ein Sprecher. Nach seinen Angaben dauern die Ermittlungen im Fall Grünes Gewölbe an. So werde noch nach einem Täter gesucht – und nach dem verschwundenen Rest der Beute. (dpa)

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