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Eine 49-Jährige, die sich als Schatzmeisterin eines Vereins immer wieder Geld in die eigene Tasche steckte, erhielt ein Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung. (Symbolbild)

© Taylan Gökalp/dpa

Update

„Für Lebensmittel, Kleidung, Urlaub“: Schatzmeisterin eines Berliner Gartenvereins griff in die Kasse

In 230 Fällen zweigte die 49-Jährige Laupenpieper-Geld ab – insgesamt rund 150.000 Euro. Jetzt erhielt sie eine Bewährungsstrafe.

Stand:

Die Buchhaltung des Vereins sei „in einem erbärmlichen Zustand“ gewesen, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Heike W. habe insgesamt 147.610 Euro für sich abgezweigt. Doch die damalige Schatzmeisterin sei offensichtlich nicht die Einzige gewesen, „die davon profitierte, dass nicht genau hingeschaut wurde“, hieß es schließlich im Urteil. Ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung verhängte das Amtsgericht Tiergarten am Montag gegen die 49-jähirge Frau.

Schuldig der Untreue in 230 Fällen – die Einziehung von Wertersatz in der Höhe der erlangten Summe ordnete das Gericht an. Und als Bewährungsauflage soll Heike W. in den nächsten drei Jahren monatlich 400 Euro zur Wiedergutmachung des Schadens an den Verein zahlen.

Anklage ging zunächst von fast 300.000 Euro aus

Als Schatzmeisterin und Finanzbeauftragte in einem Gartenverein im Ortsteil Blankenburg (Bezirk Pankow) hatte Heike W. in der Zeit von März 2017 bis Dezember 2021 immer wieder bei Barabhebungen für sich Geld abgezweigt. Das eigentlich von dem Verein vorgeschriebene Vier-Augen-Prinzip, wonach ein anderes Vorstandsmitglied hätte gegenzeichnen müssen, habe sie dabei umgangen.

Es ist nicht zu entschuldigen.

Heike W., die Ex-Schatzmeisterin des Gartenvereins, vor Gericht

Von einem Schaden in Höhe von knapp 300.000 Euro war die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage zunächst ausgegangen. Heike W. hatte im Prozess allerdings erklärt, es sei deutlich weniger gewesen – „die Hälfte vielleicht, ich weiß nicht“.

Sie habe „hin und wieder“ Geld aus der Vereinskasse für private Einkäufe genommen, gab die dreifache Mutter zu. „Für Lebensmittel, Kleidung, einmal auch für einen Urlaub.“ Es sei so leicht gewesen – „es ist nicht zu entschuldigen“. Sie wolle sich bemühen, den Schaden in Raten zurückzuzahlen.

Erst im Oktober 2021 waren Unregelmäßigkeiten aufgefallen. Das sei erstaunlich, so die Vorsitzende Richterin Ulrike Hauser. Einen laxen Umgang mit Geld habe es gegeben und keine richtigen Kontrollen. Dass nur etwa die Hälfte der zunächst vorgeworfenen 300.000 Euro bei ihr blieb und der Rest vermutlich in andere Hände wanderte, sei der Angeklagten nicht zu widerlegen. So sah es auch die Staatsanwältin.

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