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Eine junge Frau mit Kopftuch geht an einem Behördenschild mit dem Bundesadler vorbei.

© picture alliance/dpa/Martin Schutt

Für „Selbstbestimmung der Frau“: Berliner Linke will Polizistinnen und Richterinnen mit Muslima-Kopftuch

Das pauschale Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Berlin ist verfassungswidrig. Linke und Grüne wollen das Verbot für alle Beamte und das Neutralitätsgesetz kippen. Schwarz-Rot hält dagegen.

Stand:

Nach den Grünen will nun auch die Berliner Linksfraktion die äußere staatliche Neutralität von Beamten faktisch aufheben. Nach ihrem Willen sollen muslimische Richterinnen, Polizistinnen und Justizbeamtinnen Kopftuch tragen dürfen. Angeblich, weil das Verbot die Musliminnen mit Kopftuch unter einen „diskriminierenden Generalverdacht“ stelle.

So steht es in einem Antrag der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus. Anlass ist die nötige Änderung des seit 2005 geltenden Neutralitätsgesetzes. Es ist in Teilen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und weiterer Gerichte verfassungswidrig – jedenfalls beim Kopftuchverbot für Lehrerinnen.

Auch deshalb wird muslimischen Lehrerinnen seit 2023 nicht mehr das Kopftuch im Unterricht verboten. Damals wurde letztinstanzlich geurteilt, dass das Land Berlin einer muslimischen Lehrerin Schadensersatz zahlen muss, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht eingestellt wurde. Im Koalitionsvertrag hatten CDU und SPD dann vereinbart, das Neutralitätsgesetz „gerichtsfest an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ anzupassen. Schwarz-Rot hat inzwischen ein Entwurf für eine Gesetzesänderung vorgelegt.

Darin wird das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an eine Bedingung geknüpft. Nämlich, wie es im Entwurf heißt, „wenn aufgrund objektiv nachweisbarer und nachvollziehbarer Tatsachen eine hinreichend konkrete Gefährdung oder Störung des Schulfriedens oder der Neutralität des Staates belegbar ist“.

Linke sieht in Kopftuch Zugangsbarriere für den öffentlichen Dienst

Hinzu kommt noch der neue Passus, dass die Schulaufsicht – im Einzelfall und verhältnismäßig – darüber entscheidet, ob Lehrkräften das Tragen religiöser oder weltanschaulicher Symbole oder Kleidungsstücke an einer Schule verboten wird. In einem weiteren Paragrafen wollen CDU und SPD die mögliche Ausnahme vom Kopftuchverbot für angehende Beamte oder Auszubildende bei Polizei und im Justizvollzug streichen. Generell bleibt das Trageverbot etwa für Polizeibeamte bestehen, weil sie „in besonderer Weise hoheitlich auftreten und ihre Anordnungen zwangsweise durchsetzen können“.

Linke und Grüne dagegen wollen jegliches Verbot streichen. Sie finden, dass nicht mehr gelten sollte, dass sich Beschäftigte und Beamte in Bereichen, „in denen die Bürgerin oder der Bürger in besonderer Weise dem staatlichen Einfluss unterworfen ist, in ihrem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis zurückhalten“ müssen.

Die Linksfraktion findet das diskriminierend. In ihrem Entwurf für die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes beklagen sie, es sei eine „Zugangsbarriere für kopftuchtragende Frauen, insbesondere Musliminnen, zum öffentlichen Dienst“. Es gäbe keinen sachlichen Grund, diese Frauen vom Richteramt, Justizvollzugs- oder Polizeidienst auszuschließen.

Ziel sei eine diskriminierungsfreie Gesellschaft, in der jeder Mensch dieselben Rechte und Chancen habe. Dazu zähle die „Selbstbestimmung der Frau“. Die Vielfalt der Gesellschaft müsse sich auch im öffentlichen Dienst abbilden. „Nur so werden alle Menschen repräsentiert und können teilhaben“, heißt es zur Begründung.

Bislang waren alle drei Gesetzentwürfe von Koalition und Opposition in erster Lesung im Plenum. Nun müssen die Ausschüsse beraten.

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