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Gefährliche Körperverletzung, antisemitisches Motiv: Anklage wegen Attacke auf jüdischen Studenten Lahav Shapira in Berlin
Im Februar griff Mustafa A. den jüdischen Studenten an und verletzte ihn schwer. Nun muss er sich vor Gericht verantworten.
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Der jüdische Student Lahav Shapira lag mehrere Tage im Krankenhaus, hatte mehrere Knochenbrüche an Nase, Augenhöhle und Wange. Nun hat die Staatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen den mutmaßlichen Angreifer am Amtsgericht Tiergarten erhoben. Sie wirft dem 23-jährigen Mustafa A. gefährliche Körperverletzung vor, er soll Shapira am 2. Februar aus antisemitischen Motiven attackiert haben. Das könnte am Ende sogar strafschärfend wirken.
Der 23-jährige, deutscher Staatsbürger, palästinensische Herkunft, war Shapira am 2. Februar in einer Bar am Rosenthaler Platz in Mitte begegnet. Als Shapira die Bar verließ, folgte Mustafa A. ihm und stellte ihn wegen einer Auseinandersetzung an der Freien Universität (FU) um den Nahost-Konflikt zur Rede. Laut Anklage war Shapiras pro-israelisches und pro-jüdisches Engagement nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober „ausschlaggebend für den körperlichen Angriff“.
A. soll Shapira zunächst unvermittelt mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, wodurch der 30-Jährige zu Boden fiel. Als Shapira aufstehen wollte, soll der „kampfsporterfahrene Angeschuldigte“ ihn ins Gesicht getreten haben. Die Folge waren eine komplexe Mittelgesichtsfraktur und eine Hirnblutung.
Das Amtsgericht Tiergarten muss die Anklage noch zulassen, damit wird noch im Oktober gerechnet. Folgt das Gericht dem Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung, droht A. eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Allerdings wird Anklage am Amtsgericht wie in diesem Fall erhoben, wenn eine Haftstrafe von maximal bis zu vier Jahren zu erwarten ist.
Opfer klagt gegen FU Berlin
Der mutmaßliche Täter erhielt nach dem Vorfall in der Hochschule Hausverbot. Nach Angaben eines Sprechers gilt dieses bis zum 8. August 2026. Der 23-Jährige hat die FU aber von selbst verlassen und sich exmatrikulieren lassen. Medienberichten zufolge geht Shapira inzwischen wieder in die Uni – allerdings wohl nur in Begleitung eines Security-Mannes, wie es Anfang Juni hieß.
Shapira klagt unterdessen gegen die FU und will sie in Verantwortung nehmen. Das Verfahren liegt dem Verwaltungsgericht Berlin vor. Bislang ist offen, wann die zuständige Kammer darüber entscheidet, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage sagte.
Der Student wirft der Hochschule vor, sie habe nicht genug unternommen gegen antisemitische Diskriminierung. Shapira beruft sich dabei auf Paragraf 5b des Berliner Hochschulgesetzes. Demnach sind Universitäten verpflichtet, Diskriminierungen zu verhindern – auch wegen einer „antisemitischen Zuschreibung“.
Der Fall war Anlass für die schwarz-rote Koalition, das Berliner Hochschulgesetzes zu verschärfen. Jetzt ist eine Exmatrikulation von Studierenden bei gewissen Ordnungsverstößen wieder möglich. Dafür gelten aber hohe Hürden, etwa im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung.
Ein Ordnungsverstoß liegt vor, wenn ein Student in Bezug zur Hochschule „durch Anwendung von körperlicher Gewalt, durch Aufforderung zur körperlichen Gewalt oder durch Bedrohung mit körperlicher Gewalt ein Mitglied der Hochschule in der Ausübung seiner Rechte und Pflichten erheblich beeinträchtigt“. (mit dpa)
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