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Tagesspiegel Plus
Gericht stellt Berliner Ausgehviertel unter Schutz: Müssen Anwohner Lärm von Außengastronomie ertragen?
Wenige Anwohner beschwerten sich über nächtlichen Krach vor der Bar „Schwarzsauer“. Das Bezirksamt Pankow entschied: Ab 22 Uhr ist Schluss auf dem Gehweg. Ein Fall für das Verwaltungsgericht.
Von
- Alexander Fröhlich
- Christian Hönicke
Stand:
Diese Gerichtsentscheidung könnte Signalwirkung für Berlin und Deutschland haben: In historisch gewachsenen Ausgehvierteln können Behörden Außengastronomie wegen Lärms nicht einfach untersagen, zumal wenn sich fast kaum ein Anwohner daran bis tief in die Nacht stört und auch andere starke Lärmquellen vorhanden sind. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin festgestellt.
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