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Gerichtsbeschluss zu Berliner Pro-Palästina-Camp: Dauerprotest darf ans Kanzleramt zurück – unter strengen Lärmauflagen
Am 14. Juli musste das Gaza-Protest-Camp auf den Washingtonplatz am Hauptbahnhof umziehen. Unverhältnismäßig sei dies gewesen, befand das Verwaltungsgericht. Das Camp darf zurück vors Kanzleramt.
Stand:
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ein Pro-Palästina-Camp wieder auf die Grünfläche vor dem Bundeskanzleramt zurückkehren darf.
Die seit dem 15. Juni 2025 dort abgehaltene Dauerversammlung war von der Polizei am 14. Juli auf den Washingtonplatz vor dem Hauptbahnhof verlegt worden. Grund waren wiederholte lautstarke Aktionen der Teilnehmenden, etwa durch Lautsprecher und Trommeln, die nach Ansicht der Polizei die Arbeitsfähigkeit des Kanzleramts beeinträchtigten.
Ein daraufhin gestellter Eilantrag hatte teilweise Erfolg. Das Gericht bestätigte zwar, dass eine erhebliche Gefahr durch Lärmemissionen bestand. Es sah aber die Verlegung der Versammlung als unverhältnismäßig an.
Stattdessen seien Lärmbeschränkungen das angemessenere Mittel. Die Richter untersagten daher die Nutzung jeglicher Geräte zur Erzeugung oder Verstärkung von Lärm – darunter Lautsprecher, Megafone und Schlaginstrumente.
Gegen den Beschluss hat die Polizei Berlin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. (Tsp)
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