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Gerichtsentscheidung: Schließung von Tegel rechtens

Das Berliner Oberverwaltungsgericht hat die Klage gegen die geplante Schließung des Flughafens Tegel abgewiesen. Mehrere Fluggesellschaften hatten dagegen geklagt.

Berlin - Die fünf Fluggesellschaften Germania, Air Berlin, dba, Hapag-Lloyd und Hapag-Lloyd Express seien durch den Senatsbescheid nicht in ihren Rechten verletzt, urteilten die Richter am Donnerstag. Die Schließung sei grundsätzlich zulässig und setze nicht voraus, dass die Planfeststellung aufgehoben werden muss. (Az.: OVG 12 A 3.05)

Mit dem Beschluss war die Betriebsgenehmigung für Tegel widerrufen worden. Wirksam soll die Verfügung aber erst werden, wenn der neue Hauptstadt-Flughafen Schönefeld voraussichtlich Ende 2011 voll in Betrieb gegangen ist.

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) erklärte, die Entscheidung sei ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Flughafen BBI. Mit der Schließung von Tegel werde gesichert, dass künftig hunderttausende Berliner von Fluglärm verschont bleiben.

Die Kläger hatten ins Feld geführt, ein Umzug nach Schönefeld sei erst zumutbar, wenn dort das Terminal fertig ist, die Parkhäuser stehen und alle Verkehrsverbindungen funktionieren. Nach dem Bescheid soll Tegel spätestens sechs Monate nach Inbetriebnahme der Start- und Landebahnen des neuen Airports dicht gemacht werden. Die klagenden Fluggesellschaften wollten nicht «auf eine Baustelle» umziehen.

Nach dem Urteil haben Fluggesellschaften keinen Anspruch darauf, dass ein von ihnen genutzter Airport auf Dauer offen gehalten wird. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Der Senat habe in seinem Bescheid die Belange der von Tegel aus operierenden Gesellschaften ausreichend berücksichtigt, hieß es.

Die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft Air Berlin reagierte mit Unverständnis auf den Entscheid. Zunächst solle die schriftliche Begründung abgewartet werden, sagte ein Sprecher. Zudem würde eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision geprüft.

In der Sache seien die Airlines nicht gegen eine Schließung von Tegel. Es müsse aber klargestellt sein, dass ein Umzug von Tegel zum neuen Flughafen erst dann erfolgt, wenn dieser wirklich komplett funktionsfähig ist, sagte der Sprecher weiter.

Auch um die Schließung des innerstädtischen Flughafens Tempelhof wird vor Gericht gestritten. Eine Entscheidung hat das Gericht zunächst zurückgestellt. (tso/dpa)

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