zum Hauptinhalt

Berlin: Gesetzlich geförderter Apfelsaft

Wie die Regierung Jugendliche vom Trinken abhalten will

1,6 Millionen Deutsche sind nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums „akut alkoholabhängig“. 42000 sterben jährlich in Verbindung mit Alkohol. 65 Prozent aller 14- bis 24-Jährigen trinken regelmäßig Alkohol. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen wurde 1995 das Gaststättengesetz reformiert. Seitdem trägt es den Spitzn „Apfelsaftgesetz“. Es stellt klar, dass jede Gaststätte ein alkoholfreies Getränk anbieten muss, das nicht teurer sein darf als ein alkoholhaltiges Getränk. Anfang dieses Jahres wurde das Gesetz um den Zusatz „in gleicher Menge“ ergänzt. Das heißt, auch wer ein 0,2-Liter-Glas Wasser, Cola oder Saft für 1,60 Euro verkauft und ein 0,3-Liter-Glas Bier für den vermeintlich höheren Preis von 1,80 Euro, verstößt dennoch gegen das Gesetz, da ja unterm Strich für 20 Cent Aufschlag 50 Prozent mehr Getränk zu haben sind. Viele Wirte sowie der Hotel- und Gaststättenverband kritisieren das Gesetz als „politische Alibiveranstaltung“ ohne Wirkung. Die Jugendlichen hätten heutzutage allemal „unkontrollierten Zugang zu Alkohol im Einzelhandel, bei Automaten, der Schwarzgastronomie und auf Heimfeten“, erklärt der Gaststättenverband.

Wie wenig sensibel auf das Thema bis heute regiert wird, zeigt eine Begebenheit bei der Eröffnung der Ausstellung „Neue Deutsche Architektur“ vergangenen Monat im Gropius-Bau: Da wurde den Vernissage-Gästen – gratis – ein Glas Wein angeboten. Als ein Gast für sein Kind stattdessen einen Orangensaft erbat, musste er 2,50 Euro zahlen. lvt

NAME

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false