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Im Plenum des Abgeordnetenhauses stimmten SPD, Grüne, Linke, CDU und FDP am Donnerstag geschlossen gegen die AfD-Kandidaten für den Ausschuss für Verfassungsschutz.

© Fabian Sommer/dpa

Update

Große Mehrheit gegen Kandidaten: AfD-Politiker ziehen nicht in den Verfassungsschutzausschuss ein

Die Kandidaten der AfD sind bei der Mitgliederwahl des Ausschusses für Verfassungsschutz durchgefallen. Die anderen Fraktionen stimmten geschlossen dagegen.

Die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird in der laufenden Legislaturperiode nicht im Ausschuss für Verfassungsschutz vertreten sein.

Bei der Abstimmung über die Ausschussmitglieder stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grüne und Linke gemeinsam mit den Oppositionsvertretern von CDU und FDP gegen die von der AfD-Fraktion vorgeschlagenen Kandidaten.

Diese hatte vorgeschlagen, den Abgeordneten Ronald Gläser als Mitglied sowie seinen Fraktionskollegen Karsten Woldeit als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss zu wählen. Doch beide fielen bei der Abstimmung durch.

„Die Ablehnung ist nicht nur durch die Koalitionsfraktionen geschehen, sondern wurde auch von CDU und FDP getragen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführ der Grünen-Fraktion, Sebastian Walter. „Der Personalvorschlag der AfD hat nach individueller Prüfung offensichtlich ergeben, dass die Kandidaten als nicht geeignet erachtet wurden für den Verfassungsschutzausschuss.“

Die Mehrheit der Abgeordneten hat damit offenbar ihre Meinung geändert. Noch in der vergangenen Legislaturperiode saß Ronald Gläser für die AfD im Verfassungsschutzausschuss.

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Verärgert reagierte die Vorsitzende der AfD-Fraktion Berlin, Kristin Brinker auf den Ausgang der Abstimmung: „Unsere Wähler haben Anspruch darauf, dass die von ihnen gewählte Partei in vollem Umfang in die Parlamentsarbeit eingebunden ist. In ihrem Interesse werden wir alle erforderlichen Schritte unternehmen, um unseren Anspruch auf einen Sitz im Ausschuss für Verfassungsschutz durchzusetzen.“ Es handele sich vielmehr um ein „politisches Manöver, um die AfD zu beschädigen“.

Der Ausschuss für Verfassungsschutz hat elf Mitglieder und spielt unter den Parlamentsausschüssen eine besondere Rolle. Er ist für die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes zuständig. Seine Mitglieder haben wegen sicherheitsrelevanter Themen besondere Verschwiegenheitspflichten.

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