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Berlin: Her mit den kleinen Kameras

Nach langem Zaudern ist die SPD für einen begrenzten Videoeinsatz. Der CDU reicht das nicht

Videoüberwachung öffentlicher Plätze? Nicht mit uns, beharrten Berlins Sozialdemokraten jahrelang, Verhandlungsrunde um Verhandlungsrunde, CDU-Antrag um CDU-Antrag. Am Donnerstag wurde die Videoüberwachung im Abgeordnetenhaus dann doch beschlossen. Mit den Stimmen von SPD und PDS – gegen die der CDU. Künftig dürfen zwar nicht generell öffentliche Plätze, dafür aber einzelne Gebäude und die dazugehörigen Straßen oder Grünflächen mit der Kamera erfasst werden, um das Geschehen dort zu dokumentieren. Zum Schutz vor Anschlägen.

Doch mit dem Beschluss ist der streng ideologische Konflikt zwischen Sozialdemokraten und Union nicht beigelegt. Was den Grünen wie der FDP wegen bürgerrechtlicher Bedenken schon zu weit ging, ist für die CDU lediglich ein notwendiger aber längst nicht ausreichender Schritt. Die Christdemokraten wollen die Überwachung von städtischen Brennpunkten, so genannter gefährlicher Orte – als abschreckende Maßnahme für potenziell kriminelle Szenen. Das aber leiste die neue Regelung nicht, sagte Frank Henkel, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion.

Was die beschlossene Veränderung des Berliner Polizeigesetzes leistet, ist, dass fortan besonders gefährdete Gebäude und Flächen per Videokamera beobachtet werden können. War es mit den bisherigen gesetzlichen Grundlagen nur möglich, etwa Demonstrationen oder einzelne Personen zu überwachen, sollen künftig beispielsweise Synagogen, jüdische Friedhöfe oder Mahnmale auf diese Weise geschützt werden. Gestattet sind Aufnahmen jedoch nur, wenn es „tatsächliche Anhaltspunkte“ auf mögliche Straftaten gibt. Angesichts der wiederholten Anschläge auf jüdische Einrichtungen in Berlin ist zumindest dort die Gefahr wohl sehr real. Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heidemarie Fischer, weist darauf hin, dass es nicht darum geht, „flächendeckend ganze Straßen und Plätze zu überwachen“. Abgewehrt werden sollten nur „Straftaten, die gegen Mahnmale oder Friedhöfe“ gerichtet sind.

Eine solche eingeschränkte Videoüberwachung hatte die SPD übrigens nie abgelehnt. Doch diese Lösung wurde zwischen den Kontrahenten CDU und SPD nie verhandelt – die Differenzen in Sachen Videoüberwachung waren zu grundlegend. Weiter als jetzt beschlossen will die SPD auch künftig nicht gehen. Und schließlich steht im Koalitionsvertrag: keine Videoüberwachung öffentlicher Plätze. Schon für die jetzige Regelung musste Koalitionspartner PDS einige ideologische Hürden nehmen.

Auch die Grünen lehnen die beschlossene Überwachung ab – mit dem Hinweis auf bürgerrechtliche Bedenken. Videoüberwachung tauge zudem nur dann zur Gefahrenabwehr, wenn gleich nach der Beobachtung Polizeikräfte vor Ort seien, sagte ihr Fraktionsvorsitzender Volker Ratzmann. Außerdem vermisse er die Einbettung in ein schlüssiges Polizeikonzept. Die FDP verweigerte ihre Zustimmung zur Gesetzesänderung mit ähnlichen Argumenten. Ihr innenpolitischer Experte, Alexander Ritzmann, kritisierte darüber hinaus, die Kriterien für eine Beobachtung seien unzureichend definiert. Während der CDU also die Überwachung nicht weit genug geht, sehen es Grüne und FDP genau umgekehrt.

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