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Lehrer werden derzeit in Berlin nicht mehr verbeamtet. Doch das könnte sich bald wieder ändern.

© Axel Heimken/dpa

Berliner Gesetzentwurf: Höchstalter für Verbeamtung soll sinken

Mit 49 Jahren noch rasch den lukrativen Beamtenstatus erreichen? Damit soll es nach dem Willen der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen bald vorbei sein.

Die Altersgrenze für die Verbeamtung soll in Berlin von 50 auf 45 Jahre abgesenkt werden. So steht es in einem Gesetzentwurf der Senatsverwaltung für Finanzen, der dem Tagesspiegel vorliegt. Der Berliner Beamtenbund begrüßt die Neuregelung: Sie sei nicht zu beanstanden, sagte der Vorsitzende Frank Becker auf Anfrage.

Hintergrund des Vorhabens ist die "Finanzierbarkeit und Funktionsfähigkeit des beamtenrechtlichen Versorgungssystems", wie es im Gesetzentwurf heißt. Demnach soll ein Beamter mindestens 20 Jahre Dienst tun, damit Dienstzeit und Ruhestandszeit in einem angemessenen - also volkswirtschaftlich vertretbaren - Verhältnis stehen. Sobald in Berlin die Pensionsgrenze von jetzt 65 auf 67 steigt, wird folgerichtig die Altersgrenze für die Verbeamtung auf 47 Jahre angehoben. Damit hätte Berlin eine ähnliche Regelung wie die meisten anderen Bundesländer.

Berlin leistet sich bisher eine besonders späte Verbeamtung

Bislang leistet sich Berlin eine besonders großzügige Regelung. Andere Länder haben bei der (Wieder-)Verbeamtung schon lange eine deutlich niedrigere Höchstaltersgrenze festgesetzt. In Thüringen etwa sind es 47 Jahre, in Sachsen 42 Jahre und Mecklenburg-Vorpommern 40 Jahre. In Brandenburg gilt die allgemeine Höchstaltersgrenze von 47 Jahren, in Hamburg von 45 Jahren, nannte die Finanzverwaltung einige Beispiele. Nur Hessen hat die Grenze nach wie vor bei 50 Jahren.

Ausnahmen sind allerdings möglich - etwa wenn es keine jüngeren geeigneten Bewerber gibt. Bis zu drei weitere Jahre sollen zudem als Ausgleich für Kindererziehungszeiten oder die Pflege von Angehörigen gewährt werden. Der Beamtenbund fordert sechs Jahre.

Der Gesetzentwurf hat bereits das Beteiligungsverfahren durchlaufen und wird demnächst das Abgeordnetenhaus beschäftigen. Mit Interesse dürften auch die Berliner Lehrer das Gesetzgebungsverfahren verfolgen, die jetzt neue Hoffnung auf die Verbeamtung haben.

Überraschend kommt die Neuerung nicht, da das Bundesverfassungsgericht eine Änderung der alten Regelung angemahnt hatte. In den Richtlinien der Regierungspolitik wurde denn auch bereits kurz nach dem Start der rot-rot-grünen Koalition festgelegt, dass die beamtenrechtliche Altersgrenze um 20 Jahre vor der jeweils maßgeblichen Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand gelten sollte.

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