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Insbesondere bei Hochspannung kann es zu tödlichen Arbeitsunfällen kommen. (Symbolbild)

© Jan Woitas/dpa

Im fünfstelligen Bereich: Weniger Arbeitsunfälle in Brandenburg

Im vergangenen Jahr wurden laut Angaben des Gesundheitsministeriums rund 21.300 meldepflichtige Arbeitsunfälle gezählt. Das sei ein Bestwert.

Stand:

In Brandenburg gab es im vergangenen Jahr so wenig Arbeitsunfälle, wie nie zuvor. Insgesamt 21.295 Menschen verunglückten im letzten Jahr an ihrem Arbeitsplatz so schwer, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig waren. Dies ist der niedrigste jemals erfasste Wert seit Beginn der Aufzeichnungen 2010.

Neun Menschen kamen durch einen Arbeitsunfall ums Leben. 2022 waren es noch 22.499 Arbeitsunfälle und 14 Todesfälle gewesen, die den Unfallkassen gemeldet wurden. Die Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle je 1.000 Erwerbstätige ist im Vergleich zum Vorjahr von 18,8 auf 18,6 gesunken.

Brandenburg liegt damit weiterhin über der bundesweiten Quote von 17,6. Mögliche Ursachen dafür liegen nach Angaben des zuständigen Potsdamer Sozialministeriums in der Betriebs- und Beschäftigtenstruktur des Landes: In Brandenburg gibt es im Bundesvergleich überdurchschnittlich viele Kleinst- und Kleinbetriebe in zudem besonders gefahren- und unfallträchtigen Branchen wie dem Baugewerbe sowie der Forst- und Landwirtschaft.

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz müssen in jedem Betrieb höchste Priorität haben.

Patrick Wahl (BSW), Gesundheitsstaatssekretär

„Dass die Zahl der Arbeitsunfälle – insbesondere der tödlichen – im Land Brandenburg kontinuierlich sinkt und nun einen neuen Tiefststand erreicht hat, ist eine gute Nachricht und ein Beleg dafür, wie ernst Brandenburgs Betriebe ihre Pflicht zum Arbeits- und Unfallschutz nehmen“, sagte Staatssekretär Patrick Wahl (BSW). Dennoch sei jeder Unfall einer zu viel. Unternehmen müssten in ihren jeweiligen Bereichen die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen umsetzen.

„Vor allem Präventionsmaßnahmen wie Schulungen oder interne Kontrollen können dazu beitragen, auch bei den Beschäftigten das Bewusstsein für mögliche Gefährdungen im Berufsalltag zu schärfen“, sagte Wahl. „Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz müssen in jedem Betrieb höchste Priorität haben.“

Der höchste Anteil an den meldepflichtigen Arbeitsunfällen im Jahr 2024 entfiel – wie schon im Vorjahr – auf den Bereich der Holz- und Metallbearbeitung sowie -verarbeitung mit 13,7 Prozent (2023: 15,4 Prozent). Dahinter folgt der Bereich der Verwaltung, in dem aber auch die Mitarbeiter von Leiharbeitsfirmen erfasst werden: Er kam auf 12,9 Prozent der Arbeitsunfälle (2023: 13,7 Prozent). Handel und Warenlogistik kamen auf 12,7 Prozent aller Arbeitsunfälle, Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege auf 12,3 Prozent sowie das Baugewerbe auf 10,3 Prozent. Auf den Bereich Landwirtschaft und Gartenbau entfielen im Jahr 2024 8,5 Prozent aller Arbeitsunfälle.

Die niedrige Zahl der Arbeitsunfälle passt auch zur Zahl der festgestellten Verstöße gegen die Arbeitssicherheit: 2024 wurden vergangenen Jahr wurden laut dem „Statistischen Jahresbericht 2024 der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg“ von der Arbeitsschutzaufsicht des LAVG insgesamt 1.876 Betriebe kontrolliert.

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist Arbeitgeberpflicht.

Nele Techen, Vize-Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg

Die Zahl der festgestellten Beanstandungen belief sich auf 6.348 (2023: 7.421). Nahezu konstant blieb mit 149 (2023: 148) die Zahl der Fälle, in denen die Behörde Anordnungen verhängen musste. Auf 444 Fälle und damit leicht gestiegen ist die Zahl der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren. 2023 wurden 402 solcher Verfahren eingeleitet.

Die stellvertretende Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, Nele Techen, erklärte gegenüber unserer Redaktion, jeder Arbeitsunfall, der nicht passiere, sei eine gute Entwicklung. Das gelte insbesondere für tödliche Unfälle. „Brandenburg liegt aber mit 21.295 Arbeitsunfällen über dem Bundesdurchschnitt, was nicht zu akzeptieren ist“, so Techen. „Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist Arbeitgeberpflicht.“

Es fehlten Gefährdungsbeurteilungen in der Hälfte der Betriebe. Ob die Vorgaben des Arbeitsschutzkontrollgesetz, das Kontrollen von mindestens fünf Prozent der Betriebe pro Jahr vorschreibt, erfüllt würden, sei zweifelhaft. Auch die Planungen zur Abschaffung von Sicherheitsbeauftragten in Betrieben, wie sie vom Bundesarbeitsministerium erwogen würden, seien keine gute Idee.

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