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Wohnhäuser in Berlin.

© dpa/Jens Kalaene

In über 40 Prozent der Fälle: Berliner Finanzämter berechneten Grundsteuer falsch

Die Werte seien um 30,6 Millionen Euro zu niedrig angesetzt worden, heißt es im Bericht des Berliner Rechnungshofs. Und nicht nur diese Fehler beanstandet die Behörde.

Stand:

Berliner Finanzämter haben in 41,3 Prozent der vom Landesrechnungshof geprüften Fälle aus dem vergangenen Jahr falsche Grundsteuerbescheide erteilt. Das geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht des Berliner Rechnungshofs hervor.

Laut Bericht wurden allein in den geprüften Fällen Grundsteuerwerte ermittelt, die um 30,6 Millionen Euro zu niedrig waren.

Konkret prüfte der Rechnungshof 777 stichprobenartig ausgewählte Fälle, die in den Finanzämtern Pankow/Weißensee und Zehlendorf bearbeitet und im Mai 2023 an den Rechnungshof übermittelt wurden. Eine Korrektur der Fehler führe zu jährlichen Mehreinnahmen von rund 70 Millionen Euro, heißt es in dem Bericht.

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Laut Finanzverwaltung sind inzwischen alle Grundsteuerwerte bereits überprüft und Berichtigungen vorgenommen worden. „Entsprechend sind die Feststellungen des Landesrechnungshofes nach Ablauf von nun mehr als 1,5 Jahren überholt“, sagte eine Sprecherin der Verwaltung.

Analoges Verfahren führt zu „vermeidbarem Mehraufwand“

Der Rechnungshof hatte zu dem Thema in seinem Bericht auch die mangelnde Digitalisierung des Verfahrens erwähnt. „In den in Berlin für die Feststellung der Grundsteuerwerte zuständigen Stellen werden noch Papierakten geführt, sodass elektronisch verfügbare Daten nicht vorhanden waren“, heißt es. Eine Verknüpfung der relevanten Daten unter der Steuernummer, um diese automatisiert dem Steuerpflichtigen zur Verfügung zu stellen, sei somit nicht ohne Weiteres möglich gewesen.

Auch gebe es keine Möglichkeit, Basisdaten zur Grundstücksgröße oder dem Baujahr auf digitalem Wege den Eigentümern zur Verfügung zu stellen. Dabei wäre eine elektronische Lösung „zweckdienlich gewesen, denn Fehleintragungen der Grundstückseigentümer zu diesen Basisdaten führten bei den Finanzämtern zu vermeidbarem Mehraufwand“, heißt es weiter.

Der Rechnungshof hielt auch fest, dass das Land Berlin keine direkten Informationsschreiben zur Grundsteuerwerterklärung versandt habe. Andere Bundesländer, etwa Rheinland-Pfalz hätten dies getan und damit die Erklärungsabgabe erleichtert.

Berlins Finanzämter haben im Oktober die ersten neuen Bescheide verschickt, die erstmals nach der Reform der Grundsteuer berechnet wurden. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Reform verlangt, weil die Berechnungsgrundlage veraltet war.

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