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Auge in Auge: Anhänger des Querdenken-Bündnisses (links) und Gegendemonstranten Anfang August in Berlin.

© Christoph Soeder

Update

Informationen zu Gegendemonstranten: Polizei prüft Datenleck an Querdenken-Anwalt

Anfang August demonstrierten Anhänger des Querdenken-Bündnisses durch Berlin. Nun sorgen Aussagen eines Anwalts für Aufregung.

Die Berliner Polizei prüft den Fall einer möglicher Datenweitergabe an einen dem Querdenken-Bündnis nahestehenden Rechtsanwalt. Das bestätigte eine Sprecherin der Behörde auf Tagesspiegel-Nachfrage am Dienstag.

Eingeschaltet ist darüber hinaus die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk. Eine laut Polizei „vorsorgliche Mitteilung“ sei am Montagmittag bei Smoltczyk eingegangen, erklärte eine Sprecherin dem Tagesspiegel. Die Prüfung des Vorfalls dauere an, für inhaltliche Bewertungen sei es noch zu früh.

Bei den mutmaßlich weitergegebenen Daten handelt es sich um Auskünfte zu Organisatoren von Protesten gegen eine Querdenken-Demonstration am 1. August in Berlin. Konkret geht es dabei um deren Namen und Auszüge aus dem Vorstrafenregister. Öffentlich gemacht hatte den Fall der Anwalt selbst. In einem am vergangenen Freitag in sozialen Netzwerken aufgetauchten Video erklärt er, in Polizeiakten Einblick in persönliche Daten von Gegendemonstranten erhalten zu haben.

Die Akten waren dem Anwalt im Zuge einer Akteneinsicht vor dem Berliner Verwaltungsgericht vorgelegt worden. Dort wiederum hatte der Anwalt gegen die vorzeitige Auflösung der Querdenken-Demonstration am 1. August geklagt. Die Daten stammen aus einer Gefährdungsanalyse des Demonstrationsgeschehens an diesem Tag in Berlin. Angefertigt hatte sie die Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamtes.

Während die Berliner Polizei derzeit keine Anhaltspunkte für eine unrechtmäßige Datenweitergabe an den Rechtsanwalt sieht, erklärte Dominic Hörauf, stellvertretender Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, für den Datenschutz in Verwaltungsakten sie die Behörde – in diesem Fall die Polizei – zuständig. Das gelte auch für entsprechende Schwärzungen persönlicher Daten Dritter. Die Übersendung der Akte an das Verwaltungsgericht im Zuge der Akteneinsicht ändere daran nichts.

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Sebastian Schlüsselburg, rechtspolitischer Sprecher der Linke-Fraktion im Abgeordnetenhaus, erklärte dazu: „Es kann nicht sein, dass Aktenbestandteile mit sensiblen personenbezogenen Daten ungeschwärzt an die Gerichte übersandt werden. Die Polizei hätte hier für diese sensiblen Bestandteile die Vorlage verweigern müssen.“

Karina Filusch, Rechtsanwältin und Expertin für Datenschutz, schränkte ein, für den Schutz der Daten sei der Rechtsanwalt und nicht die Polizei verantwortlich. "Ich sehe das Problem beim Anwalt, nicht bei der Polizei", sagte Filusch dem Tagesspiegel. Die Übersendung ungeschwärzter Akten sei "gängige Praxis". Wenn der Anwalt diese "herausposaune" oder gar Daten an seinen Mandaten weitergebe, sei das ein Fall für Rechtsanwaltskammer.

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Schlüsselburg wiederum forderte die Polizei auf, zu klären, ob die Fülle der Daten über die Demoanmelder überhaupt für die Lageeinschätzung erforderlich war. Sein Fraktionskollege Niklas Schrader sowie Fraktionschefin Anne Helm brachten indes eine Schriftliche Anfrage auf den Weg, die den Fall der vermeintlichen Datenweitergabe aufklären soll.

Das Lager der Corona-Skeptiker hatte sich zuletzt heftig radikalisiert. Tätliche Angriffe auf politische Gegner wurden mehrfach angekündigt, ein Reporter des Tagesspiegels wurde am Rande einer Demonstration Ende Oktober mit dem Tode bedroht.

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