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Demonstranten stehen vor dem Berliner Abgeordnetenhaus bei der Kundgebung streikender Kita-Erzieherinnen.

© dpa/Britta Pedersen

Berlins Eltern müssen wieder bangen: Gericht entscheidet am Freitag – Kita-Dauerstreik könnte am Montag beginnen

In erster Instanz wurde Verdi der Dauerstreik an 280 Berliner Kitas untersagt. Nun entscheidet das Landesarbeitsgericht über die Berufung. Betroffen vom Ausstand wären 30.000 Kinder.

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Es wird der Tag der Entscheidung darüber, ob sich in Berlin Eltern von 30.000 Kitakindern demnächst um eine alternative Betreuung kümmern müssen: Das Landesarbeitsgericht entscheidet am Freitag, ob der von der Gewerkschaft Verdi geplante Dauerstreik an den 280 kommunalen Kitas zulässig ist. Sollte die Gewerkschaft gewinnen, soll bereits ab Montag, 14. Oktober gestreikt werden, teilte Verdi mit.

Ab 11 Uhr verhandelt die zwölfte Kammer des Gerichts über die Berufung von Verdi gegen das Urteil des Arbeitsgerichts in erster Instanz. Das Arbeitsgericht hatte Ende September auf Antrag der Senatsfinanzverwaltung den Erzwingungsstreik untersagt. Verdi musste den ursprünglich geplanten Beginn des Dauerstreiks am 30. September absagen.

Je nachdem, wie das Landesarbeitsgericht nun entscheidet, könnte es ab nächster Woche zum Kitastreik kommen. Grundsätzlich gilt das Landesarbeitsgericht als „streikfreudiger“ als die erste Instanz.

Erste Instanz sah im Streik Verstoß gegen Friedenspflicht

Verdi will den Senat zu Tarifverhandlungen zwingen. Die Gewerkschaft fordert einen Tarifvertrag für bessere Arbeitsbedingungen, kleinere Kitagruppen und andere Entlastungen der Beschäftigte.

Der Senat hat Tarifverhandlungen bisher grundsätzlich abgelehnt. Aus seiner Sicht kann das Land Berlin solche Verhandlungen nicht alleine führen, weil es Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist. Ein eigener Tarifvertrag würde dazu führen, dass das Land Berlin aus der TdL ausgeschlossen wird.

Nach Ansicht des Arbeitsgerichts würde daher der Streik und der drohende Ausschluss aus der TdL gegen die im Grundgesetz verankerte Koalitionsfreiheit des Landes als Arbeitgeber verstoßen.

Ein weiteres Argument des Arbeitsgerichts: Der „Entlastungsvertrag“, den Verdi erstreiken will, verstoße gegen die Friedenspflicht, weil Verdi im Tarifabschluss vom Dezember 2023 speziell für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst bereits eine tarifvertragliche Sonderregelung vereinbart habe. Verdi wiederum vertritt die Auffassung, dass diese inhaltlich mit dem angestrebten Entlastungsvertrag nichts zu tun habe.

„Statt die Krise in den Kitas zu leugnen und juristisch gegen das Streikrecht der pädagogischen Fachkräfte vorzugehen, sollte der Senat endlich mit Verdi über eine Lösung der Kitakrise verhandeln“, sagte Verdi-Landesbezirksleiterin Andrea Kühnemann am Mittwoch. Sie kritisierte, dass der Senat gegen „die berechtigten Forderungen der Beschäftigten“ juristisch vorgeht.

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