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Ein Konzert des Schlagersängers Roland Kaiser in der Waldbühne in Berlin.

© IMAGO/Berlinfoto/imago

Jurist stellt Vergabepraxis infrage: Berliner Senat könnte Waldbühne jahrelang rechtswidrig verpachtet haben

Seit 2009 verpachtet Berlin die Waldbühne ohne erneute Ausschreibungen an den Konzern Eventim. Laut einem Experten könnte das rechtswidrig sein.

Stand:

Der Berliner Senat könnte bei der Verpachtung der Waldbühne jahrelang gegen das Haushaltsrecht verstoßen haben. Zu dieser Einschätzung kommt Klaus-Martin Groth, Experte für Verfassungsrecht und ehemaliger Staatssekretär der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, wie der RBB berichtet.

Berlin verpachtet die Waldbühne seit 2009 an den Live-Entertainment-Konzern Eventim. Seither wurde der Vertrag ohne erneute Ausschreibung immer wieder verlängert. Im Landeshaushalt müsse aber darauf geachtet werden, stets die wirtschaftlich beste Lösung zu finden. „Im Haushaltsrecht steht eindeutig auch für Pachtverträge, es muss der volle Wert vereinbart werden“, zitiert der RBB den Juristen Groth.

Prüfung durch Senatsverwaltung seit Sommer 2024

Demnach müsste das wirtschaftlichste Angebot regelmäßig durch eine Markterkundung oder Ausschreibung ermittelt werden. Nur so ließe sich feststellen, ob höhere Erträge erzielt werden können.

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport teilte dem Sender mit, man prüfe derzeit für die Zeit ab 2027 „die in Betracht kommenden Vertrags- und Betriebsoptionen“. Und weiter: „Die Prüfung orientiert sich maßgeblich an wirtschaftlichen und stadtpolitischen Erwägungen.“ Die Prüfung dauert demnach seit Sommer 2024 an.

Eventim weist Vorwürfe zurück

Dem Konzern Eventim wird immer wieder vorgeworfen, seine Marktmacht auszunutzen, um Tickets überteuert anzubieten und Konkurrenten zu verdrängen. Diesen Vorwurf wies Eventim gegenüber dem RBB zurück und verwies auf eine steigende Zahl in Deutschland aktiver Ticketing-Anbieter.

Regelmäßig werde das Unternehmen dahingehend „ohne Beanstandung“ überprüft, schrieb ein Unternehmenssprecher. „Es besteht weder im Gesamtmarkt noch in den Teilmärkten eine marktbeherrschende Stellung.“

Laut Groth könnte das Land Berlin mit einer erneuten Ausschreibung auf die Vertragsbedingungen für Veranstalter und Künstler Einfluss nehmen, die in der Waldbühne auftreten. Vergaberechtlich sei es auch möglich, die Waldbühne über ein landeseigenes Unternehmen zu betreiben. (Tsp)

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