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Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) muss sich Vorwürfen stellen, ihren Professorinnentitel nicht rechtmäßig zu tragen.

© picture alliance/dpa

„Kein Recht erworben“: Juristen erheben Zweifel an Professorentitel von Justizsenatorin Kreck

Vor ihrer Zeit als Justizsenatorin war Lena Kreck Professorin. Den Titel dürfe sie aus rechtlichen Gründen jedoch nicht mehr tragen, sagen Juristen.

Wissenschaftler und Juristen erheben Zweifel daran, dass die Berliner Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) ihren Professorinnentitel rechtmäßig trägt.

„Sie könnte nicht ausreichend lange als Professorin tätig gewesen sein und damit kein Recht erworben haben, den Titel nach Ende ihrer Professorentätigkeit weiter zu führen“, sagte Marcel Bisges, Professor für Urheber- und Medienrecht an der Berlin University of Applied Science gegenüber dem Tagesspiegel.

Sollte es sich bei Kreck um die unberechtigte Führung eines akademischen Titels handeln, könne zudem eine Straftat vorliegen.

Zunächst hatte das Magazin „Focus“ unter Berufung auf mehrere Wissenschaftler und Juristen über den Fall berichtet.

Hintergrund der Vorwürfe ist, dass Kreck erst seit Oktober 2019 Professorin an der Evangelischen Hochschule Berlin war, ehe sie Ende 2021 ihr Amt als Justizsenatorin antrat. Die Tätigkeit dauerte also nur rund zwei Jahre.

Das Berliner Hochschulgesetz sieht jedoch vor, dass der Titel nach dem Ausscheiden nur weiter getragen werden darf, wenn die Person zuvor mindestens fünf Jahre lang als Professorin im Lehrbetrieb tätig war. „Hieraus kann sich also aus Berliner Hochschulrecht ein entsprechendes Recht zur weiteren Führung des Professorentitels nicht ergeben“, sagt Jurist Bisges.

Die Senatsjustizverwaltung weist die Vorwürfe zurück. Kreck sei zum Tragen des Titels berechtigt, „weil in ihrem Fall die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis im Sinne des Berliner Hochschulgesetzes nicht ruhen“, teilte Justizverwaltungssprecher Martin Kröger mit.

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Die Justizsenatorin habe mit der Evangelischen Hochschule Berlin vereinbart, dass sie während ihrer Beurlaubung weiterhin Prüfungen abnehmen und Lehrveranstaltungen abhalten darf. „Dies ist auch tatsächlich der Fall, denn Frau Dr. Kreck begutachtet mit Gestattung des Senats weiterhin Abschlussarbeiten“, so Kröger. „Sie hat mehrere Arbeiten seither betreut und hat das auch weiterhin vor.“ Zudem sei angedacht, dass Kreck in den kommenden Semestern Lehrtätigkeiten in Form von Blockseminaren durchführe.

Hochschule hat "keinerlei Bedenken"

Diese Darstellung bestätigte die Evangelische Hochschule Berlin. Es gebe „keinerlei Bedenken“, dass Kreck ihren Titel während ihrer Zeit im Senat trage. Mit Kreck sei „ausdrücklich vereinbart“, dass sie weiterhin Prüfungsleistungen abnehmen und auch Lehrveranstaltungen durchführen könne, teilte die Hochschule mit.

Lebenslauf auf Senats-Seite weckt weitere Zweifel

Die Senatorin begutachte dazu aktuell mehrere Studienabschlussarbeiten. „Als somit prüfungs- und lehrberechtigte Professorin ist sie auch weiterhin akademisches Mitglied der Hochschule.“

Zweifel an der Darstellung weckt, dass auch laut Krecks Lebenslauf auf der Webseite der Senatsjustizverwaltung ihre Tätigkeit als Professorin 2021 endete. Auf Nachfrage teilte ihr Sprecher Kröger mit, dass es sich dabei um einen "nicht aktuellen Eintrag" handele, der aus der Zeit nach der Amtsübergabe stamme. "Das war vor der Gestattung der professoralen Nebentätigkeit durch den Senat im Februar, die erst beantragt werden musste", so der Sprecher.

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