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Alles nur geklaut. 1991 hatten die Hohenzollern allein in Brandenburg Ansprüche für 64 Immobilien angemeldet, darunter auch das Schloss Rheinsberg.

© dpa

Schlösser in Brandenburg: Kein Geld für die Hohenzollern

Georg Friedrich von Preußen erhält keine Entschädigung für die Hohenzollern-Schlösser. Er klagt dagegen – und wollte dem Land sogar Presseauskünfte verbieten.

Die Hohenzollern sollen nun doch keine Entschädigung aus der Steuerkasse für enteignete Schlösser, Villen und Ländereien in Potsdam und Brandenburg erhalten. Das hat nach Tagesspiegel-Informationen das dem Finanzministerium unterstehende Landesamt für offene Vermögensfragen (Larov) im Dezember 2015 entschieden. Alle Beteiligten halten sich dazu bedeckt. Doch kann eine Entschädigung nach geltender Rechtslage etwa dann verweigert werden, wenn Antragsteller der NS-Diktatur „Vorschub geleistet“ haben. Dass dies beim früheren Kronprinzen Wilhelm von Preußen (1882 bis 1951) der Fall gewesen sei, hatten 2015 Gutachten von zwei Historikern resümiert, die in dem Verfahren auf Veranlassung von Finanzminister Christian Görke (Linke) eingeholt worden waren. Ursprünglich hatte das Vermögensamt in Beeskow den Hohenzollern eine Entschädigung von 1,2 Millionen Euro zahlen wollen; das wurde druch die Intervention des Linken-Ministers gestoppt.

Nun kam also der Ablehnungsbescheid. Gegen den hat Prinz Georg Friedrich von Preußen, der Chef des früheren Königshauses, prompt beim Verwaltungsgericht Potsdam Klage eingereicht. Das Hohenzollern-Verfahren gegen das Landesamt für offene Vermögensfragen um Ausgleichsleistungen sei „anhängig“, bestätigte Gerichtssprecher Ruben Langer am Donnerstag auf Anfrage. Das frühere Königshaus selbst lehnte einen Stellungnahme ab. Man äußere sich „generell nicht zu laufenden Verfahren“, sagte eine Sprecherin.

Der Prinz wollte Brandenburg zur Verschwiegenheit verpflichten

Wenn es nach dem Prinzen ginge, sollte das Entschädigungsverfahren auch unter Ausschluss jedweder Öffentlichkeit stattfinden. Nach Tagesspiegel-Recherchen hat Prinz Georg Friedrich von Preußen versucht, Brandenburg zur Verschwiegenheit zu verpflichten, allerdings vergeblich. Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat seine Klage abschlägig beschieden, dem Land per einstweilige Anordnung jegliche Presseauskünfte und öffentliche Aussagen zum Verfahren um eine Millionen-Entschädigung für enteignete Immobilien zu verbieten. Und nicht nur das – nach dem Willen des Preußenprinzen sollten sogar auch alle beteiligten Behörden und Gutachter – Historiker, die die Rolle der Hohenzollern in der NS-Zeit bewerteten – zum Stillschweigen gezwungen werden. „Der Versuch, das Land zu verpflichten, keine Informationen zum Verfahren nach dem Ausgleichsgesetz zu geben, ist erfolglos geblieben“, sagte Gerichtssprecher Langer auf Nachfrage. Brandenburgs Finanzministerium sieht sich durch dieses Urteil bestätigt, „dass wir uns rechtskonform verhalten haben“, sagte Sprecherin Ingrid Mattern. Der Beschluss ist allerdings nicht rechtskräftig. Die Hohenzollern haben Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) eingelegt. Dieses Verfahren geht damit in die nächste Instanz.

Der Streit betrifft zwischen 1945 und 1949 in der sowjetischen Besatzungszone enteignete Immobilien, die nach 1990 laut Einigungsvertrag nicht an die früheren Besitzer zurückgegeben wurden. Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn sie nicht der NS-Diktatur „Vorschub geleistet“ haben. Und das habe der damalige Kronprinz Wilhelm von Preußen (1882 bis 1951) „in erheblichen Maße“ getan, lautet das Fazit der Gutachten des deutschen Adelshistorikers Stephan Malinowski und des Historikers Peter Brandt, des Sohns des früheren Bundeskanzlers Willy Brandt, die offenbar den Ausschlag für den Ablehnungsbescheid gaben. Die Höhe der Entschädigung würde aus den Immobilienwerten errechnet. Die Hohenzollern hatten 1991 in Brandenburg Ansprüche für 64 Immobilien angemeldet, darunter das Schloss Rheinsberg, in Potsdam das Krongut Bornstedt, Schloss Lindstedt, die Villa Ingenheim, die Villa Liegnitz am Schlosspark Sanssouci oder das Grundstück der früheren Matrosenstation Kongsnaes nahe der Glienicker Brücke.

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