
© Amélie Baasner
Kein Zugang zur Damenumkleide: Trans Frau Kylie und McDonalds einigen sich auf Vergleich
Im Sommer verklagte Kylie ihren Arbeitgeber wegen mutmaßlicher Diskriminierung. Ein Gütetermin scheiterte. Nun haben sich Kylie und das Fast-Food-Unternehmen im zweiten Anlauf auf eine Abfindung geeinigt.
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Am Ende ging es schneller als gedacht: Die trans Frau Kylie und das Fast-Food-Unternehmen McDonalds haben sich am Donnerstag vor dem Berliner Arbeitsgericht auf eine Abfindung und das Ende des Arbeitsvertrags geeinigt. Das Unternehmen stimmte zu, das Angestelltenverhältnis zu Ende April zu beenden und Kylie 16.500 Euro Brutto zu zahlen, damit der Rechtsstreit beendet wird. Zudem soll der Konzern Kylie ein gutes Arbeitszeugnis ausstellen.
Kylie hatte eine Entschädigung gefordert, weil sie von McDonalds diskriminiert worden sei: Eine Kollegin habe ihr Ende 2023 den Zugang zur Frauenumkleide verwehrt, mindestens ein Vorgesetzter habe ihr das Frausein abgesprochen, argumentierte ihre Anwältin vor Gericht. Dabei sei allen Beteiligten damals schon bekannt gewesen, dass sie sich als Frau identifiziert.
Nach einer Freistellung war Kylie seit einigen Monaten wieder in dem Restaurant tätig. Man habe sich auf eine Lösung geeinigt, bei der alle Nutzerinnen vor Betreten der Frauenumkleide anklopfen müssten. Falls sich eine Mitarbeiterin unwohl fühle, stünde ein Paravent zur Verfügung. Das sagte die Anwältin des Unternehmens vor Gericht. Eine Diskriminierung oder auch nur Belästigung bestreitet McDonalds.
Das Unternehmen sieht keine Diskriminierung
Die Anwältin von McDonalds deutete an, dass das Unternehmen durch das Verfahren auch um sein Image fürchtete: Die PR-Abteilung habe mit Kylie ein Video drehen wollen, in dem sie auf die queerfreundliche Arbeitsumgebung aufmerksam machen sollte.
Unter anderem wegen der ständigen Anfragen der PR-Abteilung wollte Kylie nun das Unternehmen verlassen, so ihre Anwältin. Zentral sei aber, dass McDonalds die Diskriminierung weiterhin nicht anerkenne und auch nicht gegen das Verhalten der Mitarbeitenden vorgehe, sagte ihre Anwältin.
Die Richterin ließ allerdings auch erkennen, dass sie die Klage womöglich abweisen würde. Sie bemängelte wiederholt fehlende oder zu wenig detaillierte Angaben der Klägerin. „Ich bin nicht sicher, ob wir hier überhaupt in den Bereich der Diskriminierung gelangen“, sagte die Richterin.
Sie verwies auch auf die bislang unklare Rechtslage über den Umgang mit trans Personen am Arbeitsplatz, unter anderem eben mit Blick auf Umkleiden. „Eine Grundsatzentscheidung ist hier heute nicht zu erwarten“, hatte sie gleich zu Beginn angekündigt.
Kylie war 2017 aus Libyen nach Deutschland geflohen, weil ihr nach eigenen Angaben wegen ihrer Identität Haft drohte. Mit ihrer Klage wollte sie auch ein Zeichen für andere trans Personen setzen, sagte sie im vergangenen Sommer dem Tagesspiegel.
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