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CDU-Fraktionschef Burkard Dregger und der Landesvizechef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Boris Novak.

© promo/Alexander Fröhlich/Twitter

Berlin: Keine Ermittlungen gegen Dregger wegen Polizeiabzeichen

Berlins CDU-Fraktionschef Dregger begleitete die Polizei in Schutzweste samt Hoheitsabzeichen. Nicht üblich, so die Innenverwaltung. Ermittelt wird aber nicht.

Für Berlins CDU-Fraktionschef Burkard Dregger hat die Hospitanz bei der Polizei Ende 2018 in Schutzweste mit Polizeiabzeichen keine Folgen. Obwohl dieser Auftritt nach Ansicht der Senatsinnenverwaltung nicht üblich war, sieht die Staatsanwaltschaft von strafrechtlichen Ermittlungen ab, wie die Behörde nun mitteilte.

Dregger war angezeigt worden wegen des Verdachts auf Verstoß gegen Paragraph 132a des Strafgesetzbuches: „Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen“. Doch das legt die Staatsanwaltschaft nun sehr wohlwollend für Dregger aus, Motto: Der CDU-Fraktionschef habe nichts Böses im Schilde geführt.

Tragen von Dienstkleidung nur Polizisten erlaubt

Was war geschehen? Anlass für die Strafanzeige war ein B.Z.-Bericht über Dreggers Polizei-Besuch. Der hatte Ende Dezember zwölf Stunden eine Streife im Nachtdienst im Abschnitt 44 in Tempelhof-Schöneberg begleitet. Mit dabei war der Landesvizechef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Boris Novak.

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Dregger trug eine Schutzweste. Das ist grundsätzlich kein Problem. Aber auf der Weste prangten auch Hoheitszeichen der Berliner Polizei. Eigentlich eine Straftat, auf die laut Strafgesetzbuch Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft stehen.

Der Jurist Dregger ist neben seinem Posten als Fraktionschef auch noch innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Als Teil der Legislative kontrolliert er also die Exekutive – hier die Polizei. Die Innenverwaltung erklärte bereits: „Das Tragen der Dienstkleidung ist ausschließlich den Dienstkräften der Polizei Berlin sowie der Berliner Feuerwehr vorbehalten.“

Dregger sei bei dem Besuch der Polizei „zur Gewährleistung seiner Sicherheit“ eine Schutzweste ausgehändigt worden. Doch die Hoheitszeichen hätten leicht abgenommen werden können, sie sind nur per Klettverschluss an die Schutzwesten angebracht.

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Die Senatsinnenverwaltung erklärte: Schon „kurz nach der Übergabe der Schutzweste“ sei die „Funkwagenbesatzung in Begleitung“ von Dregger „zu einem eilbedürftigem Einsatz gerufen“ worden. Es sei dann „versehentlich versäumt worden, das Abzeichen zu entfernen“.

Auch Dregger selbst erklärte, in der Eile der Situation nicht an das Abzeichen auf der Weste geachtet zu haben. Die ganze Nacht über seien die Beamten an seiner Seite von einem Einsatz zum nächsten geeilt, "ich habe keine Sekunde über solche Dinge nachgedacht".

Entspannte Fotos vom Besuch

Auf den Fotos von Dreggers Besuch ist wenig von Eile zu sehen. Dregger und der DPolG-Landessvize Novak posierten gemeinsam ganz entspannt neben dem Streifenwagen für den Fotografen der B.Z. Ein von Dregger bei Facebook gelöschtes Foto zeigt ihn und Novak lächelnd und entspannt.

Die Staatsanwaltschaft interpretierte den Paragraphen 132 nun großzügig. Darin heißt es: „Wer unbefugt inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

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Von der Motivation oder möglichen hehren Zielen steht dort nichts. Doch die Staatsanwaltschaft erklärt nun, für eine Straftat hätte Dregger die Vorstellung haben müssen, „dass er nicht zum Tragen der Dienstkleidung – hier Schutzweste mit Abzeichen – berechtigt ist“. Zudem hätte Dregger billigend in Kauf nehmen müssen, „dass das Tragen bei unbefangenen außenstehenden Beobachtern als Ausdruck des Innehabens einer bestimmten Amtsstellung vorstanden werden könnte“. Das sei jedoch nicht der Fall.

Daneben sieht die Staatsanwaltschaft keine Anhaltspunkte für eine Straftat, weil Dregger nur eine Schutzweste mit Hoheitszeichen der Polizei, aber keine komplette Uniform getragen hat – und weil „das Amtsabzeichen nicht auch an der vorschriftsgemäßen Uniform angebracht ist“.

Beamte einer SEK-Einheit - in Zivilkleidung und Weste, aber auch mit Helm.
Beamte einer SEK-Einheit - in Zivilkleidung und Weste, aber auch mit Helm.

© picture alliance / dpa

Das Abzeichen auf der Schutzweste „in Kombination mit ziviler Kleidung“ sei kein Problem, befand die Staatsanwaltschaft. Eine Strafbarkeit scheide aus, wenn „sich das Tragen von Uniformteilen bzw. Abzeichen angesichts der Bekleidung im Übrigen – vorliegend Jeanshosen, Freizeitjacke und übliches Straßenschuhwerk – nicht als hoheitliche Amtsausübung ausweist“.

Andere befragte Juristen wundern sich, dass nicht zumindest ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Im Gesetz sei eine Täuschungsabsicht auch gar nicht erwähnt. Obendrein trügen auch Zivilbeamte oder zuweilen auch Spezialkräfte bei Einsätzen keine Uniform, sondern seien häufig auch nur normal gekleidet und hätten darüber lediglich eine Schutzweste mit Polizeiabzeichen.

Zudem habe sich Dregger durchaus in Szene setzen wollen, wie veröffentlichte Fotos zeigten. Dieses Motiv sieht auch der FDP-Abgeordnete Stefan Förster: Dregger habe den Besuch bei der Polizei „zur medialen Selbstinszenierung genutzt“.

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