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Keine Verdrängung durch Flüchtlingsunterkunft: Sportflächen auf dem Tempelhofer Feld bleiben
„Ich möchte dort keine Verteilungskämpfe“ sagt LAF-Präsident Mark Seibert. Die vor Ort aktiven Sportler können aufatmen.
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Die drohende Verdrängung von Sport- und Freizeitanlagen auf dem Tempelhofer Feld ist abgewendet. „Die Sportflächen am Columbiadamm werden nicht tangiert“, erklärte Mark Seibert, Präsident des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten, dem Tagesspiegel am Freitag. Die mögliche Verdrängung war durch den geplanten Bau von Flüchtlingsunterkünften zwischenzeitlich zum Thema geworden.
„Ich möchte dort keine Verteilungskämpfe mit der Stadtgesellschaft über bestehende Sport- und Freizeitflächen führen, deshalb bleiben Einrichtungen wie der Zirkus Cabuwazi, der Nachbarschaftsgarten und der Minigolfplatz in ihrer jetzigen Form erhalten“, ergänzte Seibert und beendet damit eine seit November schwelende Diskussion.
Nur die Grillwiese muss vielleicht weichen
Einzig eine Grillwiese könnte durch den Bau sogenannter Wohncontainer verkleinert oder auch verlagert werden, räumte Seibert ein. Für sie soll „bei Bedarf“ ein neuer Platz im südlichen Bereich des Feldes gefunden werden.
Ich möchte dort keine Verteilungskämpfe.
Mark Seibert, Präsident des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten
Darüber hinaus nannte die Sozialverwaltung erstmals Details dazu, wie das geplante Wohncontainerdorf mit bis zu 1000 Plätzen aussehen soll. Ersten Planungen zufolge sollen neun dreigeschossige Containerverbundbauten mit dazugehörigen Außenanlagen errichtet werden. In den Containern sollen Zwei-Zimmerapartments sowie Flächen für Verwaltungs-, Beratungs- und Gemeinschaftsnutzungen bereitgestellt werden.
Genau wie die bereits auf dem Tempelhofer Feld bestehenden Unterkünfte sollen auch die Wohncontainer umzäunt werden. Wo genau der Zaun verlaufen wird, ist derzeit noch unklar. Geplant ist, die Wohncontaineranlage im ersten Quartal 2026 – und damit etwas später als ursprünglich veranschlagt – in Betrieb zu nehmen.
Risiken bestehen hinsichtlich der noch nicht abgeschlossenen naturschutz- und artenschutzrechtlichen Untersuchungen sowie der Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde. „Der Einreichungszeitpunkt der Bauantragsunterlagen kann wegen der zahlreichen Unwägbarkeiten zum aktuellen Planungsstand noch nicht seriös eingeschätzt werden“, erklärt die Sozialverwaltung. Eine Verschiebung der Eröffnung ist demnach nicht ausgeschlossen.
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