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Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit dem Berliner Mietendeckel befassen müssen.

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„Klar verfassungswidrig": Klage gegen Berliner Mietendeckel steht

Mehr als ein Viertel der Bundestagsabgeordneten will den Mietendeckel durch das Verfassungsgericht prüfen lassen. In etwa sechs Wochen könnte es soweit sein.

Mehr als 190 Abgeordnete der CDU-/CSU-Fraktion im Bundestag stellen sich hinter den Antrag auf rechtliche Überprüfung des Berliner Mietendeckels vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Damit ist die Voraussetzung für den Antrag auf eine „abstrakte Normenkontrolle“ beim obersten Gericht gegeben.

Die Liberalen ziehen mit

Wie der Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Berlin im Bundestag, Jan-Marco Luczak, dem Tagesspiegel sagte, wird der Antrag mit der FDP-Fraktion abgestimmt. Die Liberalen seien ebenfalls davon überzeugt, dass das Berliner Gesetz gegen Grundsätze der Verfassung verstößt, zu „großer rechtlicher Unsicherheit und Chaos führen wird“.

Die Bundestagsabgeordneten wollten mit ihrer Klage "schnellstmöglich Rechtssicherheit für alle Beteiligten herstellen“, so Luczak. Beide Fraktionen zusammen würden sogar mehr als 250 Unterstützer mobilisieren. Voraussetzung für die Einreichung der Klage sind 178 Unterzeichner.

Am Sonntag tritt das Berliner Gesetz in Kraft. Der Antrag auf Überprüfung könnte nach Einschätzung des Prozessbevollmächtigten, Verfassungsrechtler Wolfgang Spoerr, in „ungefähr sechs Wochen“ in Karlsruhe eingereicht werden.

Berlin hebe "mieterschützende Regelungen" des Bundes auf

Der Berliner Mietendeckel sei "klar verfassungswidrig", weil er die Zuständigkeit des Bundesgesetzgebers für das Mietrecht missachte, sagte Luczak. Die vielen mieterschützenden Regelungen, die der Bund in Kraft gesetzt habe, hebele das Berliner Gesetz aus. Mietpreisbremse, Mietspiegel und Kappung der Modernisierungskosten – all dies werde in Berlin nicht mehr gelten. "Die rot-rot-grüne Koalition maßt sich also an, die vom Bundesgesetzgeber sorgfältig vorgenommene Abwägung zwischen den Interessen von Mietern und Vermietern durch seine eigene zu ersetzen". Das sei nicht akzeptabel und werde vor Gericht keinen Bestand haben.

„Es ist ein starkes Signal und zeigt unsere Entschlossenheit, dass wir das Quorum binnen kürzester Zeit und aus eigener Kraft erreicht haben“, sagte Luczak. Es gelte, den „dauerhaften Schaden“ durch diese „sozial ungerechte Mogelpackung“ gering zu halten.

Von Mietsenkungen würden vorrangig gut verdienende Nutzer von Altbauten in besten Lagen profitieren. Weil damit zugleich die Einnahmen der Vermieter sinken, komme es zu Steuereinbußen. Geld, das etwa für Infrastruktur oder mehr Personal für die Polizei fehle.

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