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Lina J., Aktivistin der Letzten Generation.

© Foto: „Letzte Generation“

Update

Klimagruppe „Letzte Generation“: Berliner Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung

Die Aktionen der „Letzten Generation“ seien zwar „ein dauerhaftes Lästigwerden“, ein Anfangsverdacht bestehe aber nicht, so ein Sprecher. Dennoch sei eine permanente Neubewertung notwendig.

| Update:

Die Staatsanwaltschaft Berlin sieht bei der Gruppierung „Letzte Generation“ derzeit „keinen Anfangsverdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung. Das gab der Oberstaatsanwalt und Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaften, Sebastian Büchner, am Mittwoch im Interview mit dem RBB bekannt.

Bereits Ende April hatte das Landgericht Potsdam den Anfangsverdacht festgestellt, dass es sich bei der Gruppierung der „Letzten Generation“ um eine kriminelle Vereinigung handelt.

Die Aktionen der „Letzten Generation“ und der Klimaaktivisten im Allgemeinen sei „ein dauerhaftes Lästigwerden“, erklärte Büchner. Die Rechtssprechung fordere jedoch, „dass eine wirkliche Erheblichkeitsschwelle tatsächlich gerissen wird“. Erst dann könnten andere Maßnahmen wie etwa „Telefonüberwachung, Unterstützungshandlungen und so weiter“ eingesetzt werden.

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Doch das sei für die Berliner Staatsanwaltschaft momentan nicht ersichtlich. „Angesichts der öffentlichen Debatte“ sei aber eine kontinuierliche Neubewertung nötig.

Die öffentliche Debatte hatte die Staatsschutzkammer des Landgerichts Potsdam befeuert: Sie folgte mit ihrer Einschätzung zum Anfangsverdacht einem Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin in vorheriger Instanz.

„Letzte Generation“: „Wir sind friedlich“

In seinem Beschluss schrieb das Landgericht über die „Letzte Generation“: ”Diese hat das erklärte Ziel, durch Mittel des „friedlichen zivilen Ungehorsams“ die Bundesregierung zu Maßnahmen gegen die Klimakrise und für eine nachhaltige Politik zu zwingen.”

„Wir sind friedlich“, erklärte die Letzte Generation am Mittwochmittag auf Twitter. „Der Paragraph zur ,kriminellen Vereinigung’ ist dazu da, schwere Verbrechen zu unterbinden, nicht friedlichen zivilen Ungehorsam.“

Hintergrund des Beschlusses ist eine von der Staatsanwaltschaft Neuruppin veranlasste Durchsuchung, die im Dezember 2022 Razzien in mehreren Bundesländern zur Folge hatte.

Auslöser der großangelegten Durchsuchung waren unter anderem Aktionen der Klimaaktivisten gegen die PCK-Raffinerie in Schwedt. Die Neuruppiner Staatsanwaltschaft hatte deshalb auch wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. (Tsp)

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