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Ralf Steinacker auf der Terrasse seines Restaurants "Zollhaus Pankow". Er betreibt zudem drei Häuser der Kette "Spreegold" in Berlin und beschäftigt 120 Mitarbeiter.

© Sven Darmer

Konflikt mit dem Beihilferecht der EU: Bund versagt Unternehmern mit KfW-Kredit Zugang zu "Novemberhilfen"

Betreibern von Restaurantketten in Berlin und Brandenburg geht das Geld aus. Sie haben keinen Anspruch auf Novemberhilfen, weil sie KfW-Kredite genommen haben

Normalerweise beschert die Adventszeit in der Gastronomie jede Menge Arbeit und Umsatz. Doch wegen des aktuellen Lockdowns mussten Gänseessen und Weihnachtsfeiern ausfallen. Mit Außer-Haus-Verkauf allein lassen sich die Verluste nicht ausgleichen. Deshalb können die Gastronomen Überbrückungshilfen beantragen. Doch die erhalten nicht alle Unternehmen. Wer bereits Kredite aufnehmen musste, um die laufenden Kosten zu decken, fällt offenbar aus dem Raster.

Die Gänsekeule kam in diesem Jahr aus der Kiste. Das Restaurant Zollhaus Pankow konnte zwar in seinen Räumen keine Gäste bewirten. Doch die konnten sich eine „Christmas-Box“ abholen. Darin steckten Gänsekeulen mit Ahorn-Orangenjus, dazu Klöße und Rotkohl. Alles vakuumverpackt in einzelnen Beuteln, zum Aufwärmen am heimischen Herd. Kostenpunkt: 50 Euro für zwei Personen. Die passende Flasche Rotwein gab es für weitere 15 Euro dazu.

Unter dem Strich sei er „ganz zufrieden“ mit der Aktion, sagt Restaurantchef Ralf Steinacker. Am 23. Dezember habe er immerhin etwa 60 solcher Boxen verkauft. Allerdings habe das Unternehmen damit nur sieben Prozent des Vorjahresumsatzes ausgleichen können. Gemeinsam mit seinem Geschäftspartner Mirko Zarnojanczyk betreibt Steinacker auch die Restaurantkette Spreegold mit drei Filialen in Berlin. Ein Spreegold-Restaurant ist momentan geschlossen, die anderen verkaufen nur außer Haus. Die Krise hat bereits Spuren hinterlassen: Im Frühjahr hatte die Unternehmensgruppe 150 Mitarbeiter, jetzt sind es nur noch 120. Und die stecken in Kurzarbeit.

Nachdem der Lockdown beschlossen worden war, hatte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) „unbürokratische Hilfe“ für die Gastronomie versprochen. Seit Ende November können Betroffene Überbrückungsförderungen beantragen. Wer wegen der Corona-Beschränkungen den Geschäftsbetrieb einstellen musste, erhält bis zu 75 Prozent des durchschnittlichen Wochenumsatzes. Grundlage für die Berechnung sind die entsprechenden Umsätze des Vorjahres.

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Hat das Unternehmen jedoch bereits andere Hilfsleistungen bekommen, werden die schon vor der Auszahlung abgezogen. Dazu gehört zum Beispiel das Kurzarbeitergeld. „Das finde ich okay“, sagt Steinacker.

Aber von seinem Steuerberater habe er erfahren, dass sein Unternehmen für den November höchstens 100.000 Euro erhalten werde – und im Dezember gar nichts. Der Grund: Um die laufenden Kosten decken zu können, hatte Steinacker bereits im Sommer einen Corona-Sonderkredit der bundeseigenen Förderbank KfW in Höhe von insgesamt 700.000 Euro in Anspruch genommen. Das Geld habe er gebraucht, weil er für die vier Restaurants hohe Mieten zahlen müsse, sagt er. „Um am Markt bestehen zu bleiben, bin ich ins Risiko gegangen.“

KfW-Kredite gelten als Beihilfe

Und das wird nun zu einem Problem, das alles andere ist als unbürokratisch. Die KfW-Kredite werden nämlich als Zuschüsse betrachtet und zu 100 Prozent angerechnet. Insgesamt überschreiten alle Zahlungen, die Steinacker erhalten hat, eine Beihilfenobergrenze der Europäischen Union. Deshalb soll er nun fast leer ausgehen. „Aber die Kredite muss ich zurückzahlen“, sagt der Unternehmer empört. Im Prinzip werde er dafür bestraft, dass er bereits im Sommer vorausschauend für ausreichende Liquidität gesorgt habe, beschwert er sich.

„Der Antragsteller muss zu jedem Zeitpunkt sicherstellen, dass die maßgebliche Beihilfeobergrenze nicht überschritten ist“, sagt Torsten Lüth, Vizepräsident des Deutschen Steuerberaterverbandes Berlin. „Wenn der zulässige Höchstbetrag überschritten wird, ist die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe bis zu diesem Betrag zu kürzen.“

Das liege daran, dass die KfW-Sonderkredite beihilferechtlich auf Grundlage der Bundesregelung Kleinbeihilfen vergeben würden. Das Bundeswirtschaftsministerium habe festgelegt, dass auch die Kredite auf die Beihilfeobergrenze angerechnet werden müssen. „Diese komplizierte Berechnung geht zurück auf die Vorgaben der EU-Kommission, auf denen die Bundesregelung Kleinbeihilfen beruht“, erklärt Lüth.

Torsten Lüth sieht in diesem Fall momentan nur eine einzige Möglichkeit für Unternehmer wie Steinacker, die November- beziehungsweise Dezemberhilfe doch noch zu erhalten. Sie müssten ihre KfW-Schnellkredite „vollständig oder teilweise“ zurückzahlen, um unter die Obergrenze von 800.000 Euro zu kommen. Doch das könne er nicht, sagt Ralf Steinacker, schließlich habe er von dem Geld bereits laufende Kosten begleichen müssen.

Dasselbe Problem hat auch der Potsdamer Gastronom René Dost. Seine Unternehmensgruppe Redo betreibt zahlreiche Restaurants in Brandenburg und Berlin. Auch Dost hat im Sommer einen KfW-Sofortkredit in Höhe von 583 000 Euro bewilligt bekommen. Hinzu kamen noch 212 000 Euro Soforthilfe von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Eine sofortige Rückzahlung sei vollkommen ausgeschlossen, sagt Dost: „Wir haben einen Teil des Geldes bereits verbraucht.“

"Der Januar wird schwierig"

Vor der Coronakrise hatte die Redo-Gruppe 150 Mitarbeiter, 70 davon musste Dost entlassen. Der Gastronom hat die Kosten reduziert, indem er die Öffnungszeiten verkürzte und interne Abläufe digitalisierte. Sein Steuerberater habe ihm gesagt, dass die Redo-Gruppe ohne diese harte Umstrukturierung „abgesoffen“ wäre, sagt Dost. Doch die Miete muss bezahlt werden – auch während des zweiten Lockdowns. Für die Monate November und Dezember habe er bereits jeweils etwa 180 000 Euro ausgegeben – aus den Kreditmitteln. „Der Januar wird schwierig“, sagt Dost nun.

Er habe bereits die Vermieter angeschrieben, um sie zu bitten, auf die Hälfte der Miete zu verzichten. Doch darauf sei nur einer eingegangen, die anderen hätten nicht reagiert. Viele der Immobilien gehörten Fondsgesellschaften, die nicht zu Zugeständnissen zu bewegen seien. Enttäuscht sei er jedoch vor allem von der Politik, sagt Dost. „Da wurde großspurig erklärt, dass alle Gastronomen gerettet werden.“ Aber die Obergrenze würde die Lage der größeren Betriebe nicht berücksichtigen. Wer wie Redo zahlreiche Filialen in Mietobjekten betreibe, habe „einen ganzen anderen Kostenapparat“ als ein einzelnes Restaurant.

Auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) sieht inzwischen Handlungsbedarf. Guido Zöllick, der Präsident des Bundesverbandes, teilte in einer Erklärung kurz vor Weihnachten mit: „Die beihilferechtliche Anrechnung von KfW-Krediten mit mehr als sechs Jahren Laufzeit führt zu maximalem Frust und zu Enttäuschung bei Unternehmen, die in besonderem Maße Verluste in diesem Jahr erlitten haben.“

Das sei weder nachvollziehbar noch gerecht. „Dass Betriebe, die rückzahlbare KfW-Kredite aufgenommen haben, diese nun voll als Beihilfe anrechnen müssen, ist ein Unding, weil auf diese Weise der EU-Beihilferahmen schnell ausgeschöpft ist und dann aus rein formalen Gründen keine November- oder Dezemberhilfen mehr bezahlt werden dürfen.“

Im Dezember hatte sich Ralf Steinacker mit einer Protest-Mail an das Bundeswirtschaftsministerium gewandt. Kurz vor Weihnachten kam eine Antwort: Das Ministerium suche in Abstimmung mit der EU-Kommission nach einer Lösung, teilte man ihm mit.

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