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Messer mit einer Klingenlänge über sechs Zentimeter und Faustmesser liegen bei der Bundespolizei auf einem Tisch.

© dpa/Malte Christians

Kontrollen an EM-Wochenenden: Bundespolizei sucht Messer und Waffen – und deckt nebenbei noch mehr auf

Die Bundespolizei Berlin kontrollierte in den Nächten der EM-Wochenenden auf sechs Bahnhöfen 1032 Personen. Grund war ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen. Nun zog sie Bilanz.

Stand:

Die Bundespolizeidirektion Berlin hatte während der Fußball-EM vom 14. Juni bis zum 15. Juli 2024 ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen an sechs Berliner Bahnhöfen erlassen. Das Verbot galt immer in den Nächten am Wochenende von 14 bis 2 Uhr des nächsten Tages an den Bahnhöfen Zoologischer Garten, Hauptbahnhof, Alexanderplatz, Ostbahnhof, Warschauer Straße und Ostkreuz.

Außerdem untersagte die Bundespolizei das Mitführen von Gegenständen wie erlaubnisfreien Messern ab sechs Zentimetern Klingenlänge. Auch Schlaggegenstände, die als Waffen eingesetzt werden können, waren verboten.

Bei Kontrollen an den vier Wochenenden stellten die Beamten bei 88 von 1032 kontrollierten Personen insgesamt 116 Gegenstände sicher. Darunter waren 55 Messer, 23 Reizstoffe, zwei Schlagringe und vier Waffen. In 47 Fällen lag ein Verstoß gegen die Verbotsverfügung vor, in 39 Fällen gegen das Waffengesetz.

„Nebenbei“ deckten die Einsatzkräfte 26 weitere Straftaten auf, meist Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Bemerkt wurden auch acht Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz. 142 Mal waren Personen zur Fahndung ausgeschrieben. In 15 Fällen wurden offene Haftbefehle vollstreckt.

„Bis zu den Zähnen bewaffnet“ war am 30. Juni 2024 ein 41-jähriger Deutscher im Hauptbahnhof: Er hatte eine Axt in der Hand und ein Schwert, einen Bogen mit Pfeilen sowie Messer dabei. Als Begründung führte er an, dass er von einem Mittelaltermarkt käme. Die Gegenstände wurden sichergestellt.

Am 6. Juli 2024 fanden Einsatzkräfte bei einem 21-jährigen Ukrainer am Alexanderplatz eine Schreckschusswaffe mit Magazin und Munition und beschlagnahmten diese.

Hintergrund des Verbots sind laut Bundespolizei steigende Gewaltdelikte und eine zunehmende Gewaltintensität im Bahnbereich, wobei häufig Messer, Reizstoffe oder Schlaggegenstände eingesetzt werden, deren Besitz nicht generell verboten ist. (Tsp)

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