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Religiöse Symbole: Körting: Lockerung des Kopftuch-Verbots ist möglich

In der Türkei wird zurzeit heftig diskutiert, ob Studentinnen ihr Kopftuch in der Universität tragen dürfen. In Deutschland wurde zuletzt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor gut vier Jahren über das Koptuch gestritten. Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) bezweifelt, dass die geltende Regelung im ganzen öffentlichen Dienst dauerhaft ist.

Von Sabine Beikler

Einige Bundesländer haben sich auf die Linie festgelegt: Nein zum Kopftuch, aber Ja zum Kreuz. Berlin ist einen anderen Weg gegangen: Im 2005 verabschiedeten Neutralitätsgesetz ist geregelt, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst keine auffälligen religiösen Symbole tragen dürfen. Nur: Ist das Kopftuchverbot überholt, ist es gar überflüssig? „Ob es auf Dauer bei einer solchen Regelung bleibt, halte ich für unwahrscheinlich“, sagte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) am Donnerstag auf einer Veranstaltung der Initiative Berliner Muslime während der laufenden 11. Berliner Islamwoche.

Körting will mit dieser Aussage nicht missverstanden werden. Das Kopftuch-Urteil habe es vor dem Hintergrund einer Debatte über den politischen Missbrauch von Symbolen gegeben. „Diese Regelung wird vielleicht irgendwann überprüft“, sagt er dem Tagesspiegel. Dennoch müsse es dabei bleiben, dass „überall da, wo es eine einheitliche Dienstkleidung gibt und die staatliche Neutralität gefordert ist, das Tragen deutlich sichtbarer religiöser Symbole verboten bleibt“. Das gilt für das Kopftuch wie für die jüdische Kippa oder für „ein breites goldenes Kreuz um den Hals eines Richters“, so Körting. Die Vorschrift betrifft in Berlin Landesbedienstete in Bereichen, in denen die Bürger „dem staatlichen Einfluss unterworfen“ sind: Schulen, Polizei, Gerichte, Rechtspflege, Justizvollzug. Sie gilt für Beamte und Angestellte und enthält neben der Verpflichtung, sich beim Bekenntnis zurückzuhalten, die Regelung, niemand dürfe wegen seines Bekenntnisses diskriminiert werden – in mehrfacher Hinsicht.

„Es ist unerträglich, dass jemand, der kein Kopftuch trägt, beschimpft wird“, sagt Körting. „Und genauso wenig gibt es einen Freibrief, Kopftuchträgerinnen zu diskriminieren.“ Doch diese Erfahrung machen viele unter den 200 000 in Berlin lebenden Muslimen. „Frauen, die Kopftuch tragen, werden oft benachteiligt. Arbeitgeber in der Privatwirtschaft lehnen sie ab, obwohl es eine Religionsfreiheit gibt“, sagt Sabine Kroker-Stille, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes Berlin. „Integration muss von beiden Seiten laufen“, sagt M. Imram Sagir, Vorsitzender des Vereins „Inssan“, der die Islamwoche mitorganisiert. Kopftuch tragen sei eine „rein religiöse Angelegenheit“. Er denke an England, wo Polizisten auch Turbane als Kopfbedeckung tragen dürfen. „Aber da gab es davor auch lange Debatten.“ Sagir sieht durchaus „Berührungsängste, die nur durch eine gesellschaftliche Entwicklung aufgehoben werden können“.

Die Initiative Berliner Muslime organisiert heute die „Lange Nacht der Moscheen“. Von 21 bis 2 Uhr nachts sind die Bilalmoschee, Drontheimer Straße 16, und das Interkulturelle Zentrum für Dialog und Bildung, Drontheimer Straße 32 a, geöffnet. Am Sonntag finden von 13 bis 17 Uhr Führungen in der Sehitlikmoschee am Columbiadamm 128 statt.

Informationen zur Islamwoche unter:

www.islamwoche-berlin.de

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